Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
Die Kriterien sind in der Tat unterschiedlich:
Beim Kindergeld werden besondere Ausbildungskosten berücksichtigt. dies sind die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Hochschule/Uni.
Beim Einkommen werden als Werbungskosten die Kosten für die Heimfahrten berücksichtigt.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau Hein,
ich glaube, Sie haben meine Frage falsch verstanden :
es geht in beiden Fällen um den gleichen Schverhalt. Das Finanzamt erkennt die Fahrten zwischen Studienort und Wohnsitz bei den Eltern an und gewährte den Kinderfreibetrag , rechnete dabei aber das Kindergeld an, welches ich leider nicht bekommen habe. Die Familienkasse lehnt die Anerkennung der Fahrten mit der Begründung ab, dass bei 800 km Entfernung nicht der direkte Weg Wohnung - Arbeitsstätte genommen werden kann. Das ist doch eine Ungleichbehandlung gegenüber Studenten mit Heimatwohnorten von z.B. 200 km - damit hätte die Kasse nämlich kein Problem.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
hiermit nehme ich zu Ihrer Nachfrage wie folgt Stellung:
Die Tatsache, dass das Finanzamt das Kindergeld anrechnet, obwohl Sie es nicht bekommen haben, ging aus Schilderung für mich nicht hervor. Dies ist selbstverständlich nicht rechtens. Im Übrigen ist mir der Sachverhalt klar. Es bleibt daher bei meiner Aussage, dass für das Kindergeld nur die Fahrten zwischen Heimartort und Uni angerechnet werden. Dies ist dann eben nicht der Fall, wenn Ihr Sohn nicht direkt an die Uni fährt.
Es tut mir leid, Ihnen keine anderslautende Antwort geben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin