Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie müssen die Arbeitsagentur nicht fragen. Es wäre nur wichtig, sich beim Einwohnermeldeamt umzumelden und der Arbeitsagentur Mitteilung über den Umzug zu machen und sich bei der anderen, beim neuen Wohnort befindlichen, Arbeitsagentur wieder anzumelden.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
-Rechtsanwalt-
www.net-rechtsanwalt.de
www.net-scheidung.de
www.online-einspruch.de
www.strom-und-gas.de
www.net-strafverteidiger.de
wohnungwechsel
12. Januar 2006 20:38 |
Preis:
30€
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Beantwortet von
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Sozialrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Kah
Hallo
Habe eine fristlose kündigung vom vermieter erhalten und möchte gerne in einer anderen stadt ziehen muss ich dazu das Arbeitsamt fragen oder brauche ich es nicht.
bitte um antwort
MFG sandra
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
Kündigung Kündigung Arbeitsamt Arbeitsagentur
Kündigung Kündigung Arbeitsamt Arbeitsagentur
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
/5,0
Ähnliche Themen
-
48 €
-
25 €
-
40 €
-
51 €
-
30 €
-
50 €