Online-Verkäufe aus Deutschland nach USA - ZB auf Etsy.com

| 11. März 2010 19:12 |
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Internationales Recht


Beantwortet von

Hallo lieber Anwalt/ liebe Anwältin,

ich verkaufe selbstgemachten Schmuck & Accessoires online, im Moment v.a. über Dawanda.de (D,A,CH, .. EU). Jetzt würde ich das ganze auch gern auf Etsy.com machen, was den amerikanischen Markt einschliessen würde.

Ich habe eine Betriebshaftpflichtversicherung die allerdings explizit den amerikanischen Markt ausschliesst (ein Einschliessen wäre wahnsinnig teuer!).

Daher meine Frage:
Kann ich ganz offiziell & für US rechtsgültig eine Haftung meinerseits ausschliessen; indem ich ZB in den AGBs schreibe (auch in engl.):
"Beim Kauf verzichte ich automatisch darauf, den Verkäufer zu verklagen." und "Ich bin damit einverstanden, dass der Verkäufer für ein mögliches Entstehen von Schäden an oder wegen dem gekauften Gegenstand von mir, dem Käufer, in keinster Weise haftend gemacht wird."

???

Oder ist Ihnen zufällig bekannt wie das bei Etsy.com geregelt wird?
Bzw wie dieses Problem andere Verkäufer handhaben?

Vielen herzlichen Dank vorab & viele Grüße aus München,
Conny

11. März 2010 | 22:03

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte. Bitte haben Sie zunächst Verständnis dafür, dass durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits die rechtliche Beurteilung anders ausfallen kann. Eine Beratung innerhalb dieses Forums stellt nur eine erste rechtliche Orientierung dar und kann den Gang zu einem Rechtsanwalt vor Ort im Zweifel nicht ersetzen.

Dieses vorausgeschickt nun zu Ihrer Frage:

Wenn Sie Waren über die Handels-Plattform in den USA anbieten, so richten sich die Rechtsverhältnisse zum einen nach dem US-amerikanischen Recht (genauer des Bundesstaates des Firmensitzes) und nach den Nutzungsbedingungen des Plattformbetreibers.
Der von Ihnen angedachte absolute Haftungsausschluss ist absolut unwirksam. Sie können über „Allgemeine Verkaufsbedingungen“ die Haftung nur soweit beschränken, wie rechtlich zulässig. Weiter wird die Beschränkung wiederum durch die entsprechende Regelung in den Nutzungsbedingungen des Plattformbetreibers eventuell wieder erweitert. Wenn Sie dort Waren anbieten, unterwerfen Sie sich dem Umfang der vorgegebenen Bedingungen.
Wie weit Sie maximal gehen könnten, müssen Sie durch einen amerikanischen Anwalt prüfen lassen.

Zu den Terms auf etsy.com regeln diese die Haftungsbeschränkung („Liablity Limit“) unter Ziffer 12. Hiernach ist eine Haftung nur ausgeschlossen für „Folgeschäden“ und „indirekte Schäden“. Eine Haftungsbeschränkung bei Körperschäden ist ausgeschlossen. Hier genau liegt „der wunde Punkt:“ Gerade die hohen Summen an Schadenersatz nach Körperschäden machen sicherlich eine Versicherung für Sie unerschwinglich.


Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und basiert auf den Angaben aus Ihrer Frage. Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gern für Ergänzungen sowie gegebenenfalls für die weitere Interessenwahrnehmung im Rahmen einer Mandatierung zur Verfügung. Falls Sie mich beauftragen wollen, können Sie sich bitte zunächst per Email über dannheisser@rae-dpc.de kontaktieren. Gern gebe ich Ihnen dann auch die voraussichtlich anfallenden Gebühren auf.
Wenn Sie diese Antwort im Rahmen der Bewertung beurteilen, helfen Sie mit, dieses Portal transparenter und verständlicher zu gestalten.

Mit freundlichen Grüssen



gez. RA Dannheisser




Kai-Uwe Dannheisser
Rechtsanwalt

Dannheisser Poley & Carballo
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Rückfrage vom Fragesteller 12. März 2010 | 11:34

Ah interessant. Vielen Dank für die super Antwort!!
(Werde das auch top bewerten!)

Jetzt habe ich doch noch eine kleine Nachfrage;
heisst das dann folglich auch, dass wenn ich über die Plattform nur nach Deutschland & Europa liefere (das kann man ja auch angeben), dass dann ein ZB deutscher Kunde mich nach amerikanischem Recht haftend machen kann?

Andererseits müsste ja dann aber meine Versicherung wieder greifen oder

1000 Dank und vorab ein schönes Wochenede,
Conny

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. März 2010 | 12:17

Wohin die Ware geliefert wird, ist unerheblich. Das anwendbare Recht bestimmt sich nach dem Internationalen Privatrecht nach dem Schwerpunkt der Leistung. Das wäre Ihr Angebot über die US-Plattform unter deren Bedingungen. Somit richten sich eventuelle Ansprüche der Käufer allein nach dem US-Recht (bzw. Recht des Bundesstaates).

MfG

RA Dannheisser

Bewertung des Fragestellers 12. März 2010 | 16:04

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