Sehr geehrte Ratsuchende!
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt beantworten möchte.
Grds. ist es so, dass das Reisebüro für Fehler bei der Beratung bzw. der Vermittlung von Reisen haftet.
Allerdings müßten Sie dem Reisebüro nachweisen können, dass nicht Sie, sondern das Reisebüro einen Fehler gemacht haben.
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Vertrag haben Sie dem Reisebüro quasi quittiert, dass keine Fehler bei der Buchung, insbesondere Datum, Anzahl und Alter der Reisenden, usw. vorliegen.
Insofern dürfte eine Führung des Gegenbeweises hier tatsächlich schwierig werden.
Sie sollten hier versuchen, das Reisebüro zu einer doch etwas höheren Kulanzregelung zu bewegen.
Allerdings ist das gebuchte Reisedatum bereits verstrichen, das Reisebüro kann die Reise nicht mehr weiterverkaufen.
Daher dürfte hinsichtlich eines höheren Erstattungsbetrages nur eine geringe Erfolgsaussicht bestehen, sofern Sie tatsächlich den Fehler auf Seiten des Reisebüros nicht (z.B. durch Zeugen) beweisen können.
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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