Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen.
Ihren Schilderungen zufolge hat das Reisebüro gleich zwei Fehler gemacht. Zum einen wurde ein falsches Hotel gebucht und zum anderen wurde die vom Reiseveranstalter geforderte Umbuchung nicht übermittelt.
Zwar könnte das Reisebüro behaupten, dass es sich bei dem Versenden des Faxes um eine Gefälligkeit gehandelt habe. Dieser Einwand wird aber der Tatsache nicht gerecht, dass der Reiseveranstalter explizit von Ihnen verlangt hat, sich an das Reisebüro zu wenden.
Daher ist davon auszugehen, dass seitens des Reisebüros eine schuldhafte Pflichtverletzung vorliegt, die einen Schadensersatzanspruch begründet.
Ich würde daher an Ihrer Stelle dem Reisebüro einen Brief schreiben und dieses dazu auffordern, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Sollte dem nicht gefolgt werden, bleibt Ihnen jedoch nur die Einschaltung eines Kollegen vor Ort.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben und wünsche Ihnen viel Erfolg in der Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 01.06.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
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