Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
gern beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen aufgrund des zur Kenntnis gebrachten Sachverhalts wie folgt:
Nach Ihrer Schilderung könnte vorliegend tatsächlich von einem Darlehensvertrag auszugehen sein. Grund dafür ist, dass der vereinbarten Rückzahlung des verauslagten Rechnungsbetrages mit späteren Gewinnanteilen der Charakter eines Darlehensvertrages zukommt und auch als solcher zu behandeln ist. Die nur mündlich erfolgte Absprache steht der Wirksamkeit des Vertrages nicht entgegen.
Weiter entnehme ich Ihrer Schilderung, dass der Vorschuss mit den bereits erfolgten Gewinnanteilen, welche auf Sie entfallen sind, zurückbezahlt wurde. Insofern gehe ich davon aus, dass die Forderung Ihres ehemaligen Geschäftspartners bereits erloschen ist.
Prozessual bedeutet das für Sie, dass Ihr Geschäftspartner in einem etwaigen Rechtsstreit die anspruchsbegründenden Tatsachen, wie etwa Vertragsschluss sowie Höhe der Forderung darlegen und beweisen muss. Ihnen würde obliegen, die Tatsache der bereits erfolgten Rückzahlung des Betrages zu beweisen.
Um etwaige Erfolgsaussichten besser beurteilen zu können, sind weitere Informationen, insbesondere die Einsichtnahme in das Ihnen zugegangene anwaltliche Schreiben, notwendig.
Ich empfehle Ihnen daher, sich an einen Kollegen vor Ort zu wenden. Gerne stehe aber auch ich Ihnen für weitergehenden Beratungsbedarf über den Weg der Direktanfrage zu Verfügung.
Im Nachgang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Beratung nur einen ersten Überblick über die Rechtslage gibt und keine ausführliche anwaltliche Beratung ersetzen kann. Des Weiteren kann sich die rechtliche Beurteilung grundlegend anders darstellen, wenn relevante Tatsachen nicht oder unrichtig mitgeteilt wurden.
Ich hoffe, Ihnen zunächst weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Heiko Joel
Rechtsanwalt
Aus Absprache wird Darlehensvertrag
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Vertragsrecht
Vor gut zweieinhalb Jahren hat mein ehemaliger Geschäftspartner für mich die Rechnung gegenüber einem Dritten bezahlt, da ich "knapp bei Kasse war". Mein ehem. Geschäftspartner und ich haben zu diesem Zeitpunkt ein Projekt aufgebaut, was gerade begann, Gewinne abzuwerfen. Unsere Absprache war, den Betrag der für mich übernommenen Rechnung im Laufe der Zeit mit meinen Gewinnanteilen zu verrechnen. Das erfolgte auch, allerdings lose ohne schriftliche Vereinbarung oder Bestätigung. Vor einem halben Jahr habe ich mich aus dem gemeinsamen Projekt zurückgezogen, was mir mein ehem. Partner persönlich sehr übel genommen hat. Die Trennung vom gemeinsamen Projekt verlief dann im Streit, obwohl ich keine Ansprüche geltend machte und sogar auf sehr hohe Gewinne, die noch ausstanden, verzichtete. Nun habe ich Post vom Anwalt meines ehem. Partners erhalten, in welcher behauptet wird, es bestünde ein Darlehensvertrag zwischen mir und meinem ehemaligen Geschäftspartner über die Summe der besagten Rechnung von vor zweieinhalb Jahren. Weiterhin wurde mir dieser Darlehensvertrag durch den Anwalt mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt und ich wurde aufgefordert, den Rechnungsbetrag unverzüglich zu überweisen.
Wir hatten jedoch ursprünglich lediglich einen Vorschuss des betreffenden Betrages auf spätere Gewinnentnahmen vereinbart, welcher auch vor der geschäftlichen Trennung als erledigt galt. Kann mein ehemaliger Partner nun aus dieser Situation einen Darlehensvertrag konstruieren und die Forderung noch einmal, ggf. gerichtlich geltend machen?
Rechnung Darlehensvertrag
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