Sehr geehrter Ratsuchender,
Mietrückstände von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten berechtigen grundsätzlich zur fristlosen Kündigung.
Eine Mietminderung wegen nicht angezeigter Mängel ist so nicht möglich.Der Mieter ist verpflichtet, Ihnen das Vorliegen von Mängeln unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter diese Anzeige, so ist eine Mietminderung ausgeschlossen.
Wenn es seitens des Mieters zu echten Drohungen gekommen ist (androhen von Straftaten), können Sie sich selbstverständlich an die Polizei wenden. Sie sollten dann aber nachweisen können, dass es zu diesen Drohungen gekommen ist. Ansonsten können Sie leider rein präventiv nicht viel unternehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
Fristlose Kündigung wegen Mietrückständen?
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Sehr geehrte Damen und Herren,
für meine vermietete Eigentumswohnung habe ich seit 2 Monaten keine Miete mehr erhalten. Die Miete für Januar 2006 werde ich auch nicht bekommen. Kann ich die Wohnung fristlos zum 31.01.06 und hilfsweise zum 31.03.06 (Kündigungsfrist 3 Monate) kündigen?
Div. Mahnungen und ein Teilzahlungsvergleich sind fehlgeschlagen.
Am WE wurde ich darüber informiert, dass in der Wohnung etwas defekt sei und ich einen Handwerker bestellen solle, diesen Auftrag habe ich auch weitergeleitet. Als ich den Mieter auf die ausstehenden Mietzahlungen ansprach, bekam ich zur Antwort, ich werde überhaupt keine Miete mehr erhalten, da angeblich div. Mängel in der Wohnung vorhanden seien. Diese Mängel wurde mir aber nie schriftlich mitgeteilt. Hat der Mieter das Recht, ohne schriftliche Mitteilung, die Miete um 100 % zu kürzen? Außerdem kam es zu Drohungen, mit mir sei man noch lange nicht fertig, die solle schön aufpassen. Wie kann ich mich davor schützen?
Kündigung Kündigung Miete Mieter Wohnung
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