Sehr geehrter Fragesteller,
ich möchte Ihre Frage anhand des dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten:
1. Hinsichtlich des Fahrzeuges müssten Sie dieses erst ummelden und hier versichern lassen wenn Sie es mehr als 180 Tage am Stück in Deutschland nutzen wollen, ansonsten droht eine Strafbarkeit wegen Fahren ohne Versicherungsschutz und Steuerhinterziehung. Sie sollten aber klären ob Ihr schweizerischer Versicherungsvertrag einen Aufenthalt von 5 Monaten in D umfasst um gegen Unfälle abgesichert zu sein. Diese Regel gilt im Übrigen unabhängig davon ob das Fahrzeug auf Sie oder auf eine Unternehmung angemeldet ist.
2. Die Meldegesetze der einzelnen Bundesländer sehen unterschiedliche Fristen für eine Ab-An-oder Ummeldung vor. Da Sie aber für 5 Monate Ihren Wohnsitz in D haben werden sind Sie verpflichtet sich bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldeamt anzumelden und nach Wegzug wieder abzumelden.
3. Hinsichtlich der Steuern haben Sie leider nur sehr allgemein beschrieben welche Tätigkeit Sie ausüben. Ich gehe davon aus, dass Sie selbständig tätig sind und für einen Auftraggeber 5 Monate selbständige Tätigkeit ausüben und in Rechnung stellen. In diesem Fall besagt das DBA D- CH das die selbständige Tätigkeit am Ansässigkeitsort zu besteuern ist, welcher bei Ihnen auf Grund des eiegentlichen Lebensmittelpunktes immernoch die Schweiz sein wird. D könnte nur besteuern wenn Sie die Tätigkeit hier mittels einer festen Einrichtung ausüben, wovon ich nach Ihrer Schilderung nicht ausgehe, so dass Sie weiterhin in der Schweiz Ihre Einnahmen zu versteuern haben. Allerdings wird aller Voraussicht nach Ihre Leistung der deutschen Umsatzsteuer unterliegen, so dass Sie verpflichtet sind auf Ihren Rechnungen Umsatzsteuer auszuweisen und diese an das zuständige Finanzamt abzuführen, genaueres kann ich aber mangels Kenntnis über Ihre Tätigkeit nicht sagen.
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Steuerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
Geehrte Experten
Ich bin in der Schweiz wohnhaft und angemeldet. Jedoch werde ich öfters im Ausland als Freelancer gebucht. Dieses mal gehe ich nach Deutschland für ca. 5 Monate.
In diesen 5 Monaten werde ich auch eine Wohnung in DE mieten.
Ich wüsste gerne, ob ich nun in Deutschland als Arbeiter und Bewohner angemeldet sein muss und wie die Steuern geregelt werden.
Es stellt sich auch die Frage, ob ich mit meinem Fahrzeug dann auch in Deutschland fahren darf, welches in der Schweiz angemeldet ist und schweizer Nummern hat.
Oder dürfte ich ein Fahrzeug meiner Eltern fahren?
Ich habe eben verschiedenes gehört und bin nun unsicher. Deswegen habe ich mir noch einen Plan B ausgedacht, bei dem ich eine Unternehmung in der Schweiz gründe, welche mich dann nach Deutschland schickt um einen Auftrag zu erfüllen. Somit müsste ich mich theoretisch nicht in der Schweiz ab' bzw. in Deutschland anmelden.
Ich weiss aber nicht, wie das dann mit den Steuern und mit meinem Fahrzeug oder dem Fahrzeug der Unternehmung gehandhabt wird.
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus.
Goran
Deutschland Deutschland Schweiz Eltern
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