Geld bei seite Schaffen vor Einreichen der Scheidung

| 31. Dezember 2005 14:47 |
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Familienrecht


Guten Tag
Wollt mal nachfragen ob es möglich ist vor Einreichung der scheidung(zustellung)Geld zu Verschenken ,oder einfach auszugeben, ohne das mann es belegen muß.
Damit dieses nicht in den Zugewinn fällt.
Das heißt wird bei der scheidung nachgefragt oder hat die Exfrau trotzdem einen anspruch darauf,es heißt ja eigentlich was ausgegeben is ausgegeben oder.
Frage;
1/verschenken ohne angaben geht dies
2/oder einfach in die Schweiz-Nummernkonto
3/ausgeben ohne Beläge, kann ich dieses tun

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich auf Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung gerne wie folgt:

„Praktische Tips“, wo und wie Sie hier Geld in Sicherheit bringen, kann Ihnen dieses Forum nicht bieten.

Rechtlich ist jedoch davon auszugehen, dass entgegen einem landläufigen Vorurteil Eheleute weitestgehend autonom über ihr Geld verfügen können. Untersagt ist Ihnen nur von Gesetzes wegen, eine Verfügung über Ihr Vermögen im Ganzen vorzunehmen, so § 1365 BGB . Diese wäre zustimmungsbedürftig und ohne die Zustimmung unwirksam. Allerdings gilt eine faktisch „das Vermögen ausschöpfende“ Verfügung Ihrerseits nicht als solcher Fall (BGH, FamZ 83, 455). In Extremfällen ist beim späteren Zugewinnausgleich an eine Einrede (Leistungsverweigerungsrecht) des Ehepartners zu denken, dies aber nur wenn eine grobe Unbilligkeit vorliegt, siehe § 1381 BGB .

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort zunächst einmal weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung.


Ich wünsche Ihnen ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2006 und verbleibe mit freundlichen Grüssen.


Dr. Thomas Schimpf
- Rechtsanwalt -

ra.schimpf@gmx.de
www.anwalt.de/rechtsanwalt_schimpf

Rückfrage vom Fragesteller 31. Dezember 2005 | 15:34

Allso das heist ich kann mit dem geld machen was ich will da es aus einer berufsabfindung stammt,hab ich bekommen für die aufgabe eines jobs -oder-.Solange die scheidung nicht eingereicht ist.
Bitte im Klartext Danke

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 31. Dezember 2005 | 15:40

Im Klartext 1: Zum Aktivvermögen zählt auch Geldbeträge, die keinen Bezug zur ehelichen Lebensgemeinschaft haben - klassisches Beispiel: Lottogewinn.

Im Klartext 2: Ja, Sie können im Prinzip mit dem Geld machen was Sie wollen - mit den beiden Einschränkungen meiner Ausgangsantwort.

Guten Rutsch,

RA Schimpf

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Vielen Dank antwort ist sehr gut nur die § sind zuviel muß ich mal reinschauen Danke ihnen auch ein gutes Neues Jahr

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