wir (Ehepaar mit 2 Kleinkindern) beziehen seit Juli 04 Sozialhilfe.
Meine Ehefrau ist in Erziehungsurlaub, tritt am 1.8.05 ihre alte Stelle wieder an. Eine frühere Aufnahme der Tätigkeit wurde vom Arbeitgeber abgelehnt.
Das Sozialamt hat uns mit Schreiben aus Juli aufgefordert, bis zum 1.12.04 umzuziehen, da unsere Wohnung zu groß und zu teuer ist.
Ziehen wir nicht um, wird die Miete ab dem 1.12.04 um ca. 300 EUR/Monat gekürzt.
Für den Umzug will man uns allerdings laut mündlicher Auskunft lediglich einen Wagen zur Verfügung stellen, den Umzug sollen
wir selbst organisieren, notfalls mit Hilfe von Verwandten.
Nun bin ich selbst 40 Prozent Schwerbehindert und darf nicht körperlich arbeiten.
In unserer Nähe wohnen nur Verwandte über 60 Jahre, denen so ein Umzug ebenfalls nicht zuzumuten ist. Diese wären auch bei einem Umzug nicht
versichert (vermutlich auch nicht die Möbel und der Hausrat, oder ?? ).
Nun meine Fragen:
1) Muß das Sozialamt Umzugsprofis oder zumindest Hilfskräfte stellen ?
1a) Falls nur Hilfskräfte gestellt werden - wer haftet für ordnungsgemäße Demontage und Montage der Möbel und Küche ?
Sämtliche Möbel sind keine 3 Jahre alt.
2) Gibt es eine Möglichkeit, daß das Sozialamt bis zum 1.8.2005 die volle Miete bezahlt und uns nicht zum Umzug zwingt ?
In unserem Stadtteil gibt es definitiv keine Wohnungen, die daß Sozialamt bezahlen würde und ich möchte weder hier in ein "Ghetto" umziehen,
noch meinen 3-jährigen Sohn wegen diesen paar Monaten aus seinem sozialen Umfeld herausreißen.
Es handelt sich bei Umzugskosten um einmalige Leistungen, die rechtzeitig vor (!) einem Vertragsabschluss beantragt werden müssen. HIer sollte man die Einzelheiten beim Sozialamt erfragen.
Zu den Umzugskosten gehören:
Beförderungskosten durch eine Speditionsfirma (hier wird die Vorlage von 2-3 Angeboten verlangt) ;
Renovierungskosten, die in der alten Wohnung anfallen, sofern der Mieter gem. Mietvertrag dafür aufkommen muß;
Inserate für Wohnungsgesuche am neuen Wohnort ;
Fahrtkosten mit öffentl. Verkehrsmitteln, um Wohnungen am neuen Wohnort zu besichtigen (es müssen mehrere Termine an einem Tag vereinbart werden);
Evtl. Übernachtungskosten inf. Wohnungsbesichtigung, wenn Hin- und Rückreise an einem Tag nicht zu schaffen sind;
Übernahme der Mietkaution, evtl. Maklergebühren für die neue Wohnung ;
Beihilfe für Einrichtungsgegenstände (z.B.: Gardinen, Bodenbeläge).
Wichtig:
Vor (!) dem geplanten Umzug ist das Sozialamt rechtzeitig zu informieren, damit sich die Sozialämter am alten und neuen Wohnort über die Erstattung der Umzugskosten abstimmen können.