Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie benötigen keine eigentliche Lizenz oder Genehmigung. Sie müssen lediglich darauf achten, daß Sie Originalprodukte verkaufen, die Sie innerhalb der EU erworben haben.
Auch darf in dem Kaufvertrag kein Verkaufsverbot für die EU oder bestimmte Gebiete innerhalb der EG enthalten sein.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
18. Januar 2010
|
00:59
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
Rückfrage vom Fragesteller
19. Januar 2010 | 08:45
Ok,danke für ihre Antwort.
Darf ich auch Fotos von den Produkten machen?
Ich bedanke mich im vorraus.
Mit freundlichem Gruß
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
19. Januar 2010 | 20:42
Sehr geehrte Ratsuchende,
wenn die Fotos unmittelbar im Zusammenhang mit dem Verkauf der Produkte verwendet werden, können Sie auch Fotos der Produkte machen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt