Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Sie können natürlich innerhalb der Probezeit mit der Frist von 2 Wochen selber kündigen. Ein Aufhebungsvertrag bringt im Prinzip gegenüber einer Eigenkündigung keine Vorteile, weil Sie dann auch an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mitgewirkt haben. Sie brauchen einen wichtigen Grund um um die Sperrfrist herumzukommen, wobei die Bundesagentur je nach Einzelfall durch Ermessen entscheidet. Auch im Fall einer Sperrfrist wären Sie versichert. Für die Bundesagentur spielt es keine Rolle, ob Sie in der Probezeit oder später kündigen. Besondere Regeln gelten nicht, es kann aber im Rahmen der Prüfung der Sperrfrist berücksichtigt werden, dass das Arbeitsverhältnis erst kurz andauerte und das auch der AG noch eine Kündigungsmöglichkeit in der Probezeit hat.
Die von Ihnen genannten Gründe reichen noch nicht aus, um einen wichtigen Grund darzustellen. Das einzige was eine Rolle spielen könnte wären die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz. Wenn Sie diese überzeugend darstellen können, wäre dies ein Grund für eine Eigenkündigung. Ich rate Ihnen selbst den Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit zu suchen und sich die Zusicherung das keine Sperrzeit verhängt wird, schriftlich geben zu lassen. Ob die Bundesagentur diese Zusicherung geben wird, läßt sich aber nicht sicher vorhersagen, weil es eine Ermessensentscheidung im Einzelfall ist.
Eigenkündigung in der Probezeit
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Auf Grund der angemeldeten Insolvenz meines letzten Arbeitgebers habe ich mich nach einer neuen Anstellung umgesehen.
Diese habe ich leider etwas halbherzig und mit einem schlechten Bauchgefühl aus der Not heraus angenommen. Nun stellt sich raus, dass ich Recht hatte. Ich komm nicht mit der etwas veralteten und stellenweise gegen das Arbeits(zeit)gesetz verstoßende Einstellung des Unternehmens zurecht, eine eifersüchtige Kollegin versucht mich bei den anderen Kollegen schlecht zu machen und zudem macht mir die Arbeit keinen wirklich Spaß. Ich muss davon ausgehen, dass mir der Arbeitgeber früher oder später auch kündigen wird, da wir in einigen Dingen unterschiedliche Einstellung haben. Doch im Moment findet er niemand anderen. Ich für meinen Teil möchte dort so schnell wie möglich weg. Meine Kündigungsfrist beträgt auf Grund der Probezeit 2 Wochen. Allerdings würde ich bei einer Eigenkündigung eine Sperrfrist beim Arbeitsamt bekommen.
Nun meine Fragen, welche Möglichkeiten habe ich. Kann ich z.B. evtl. mit einem Aufhebungsvertrag um die Sperrfrist herum kommen? Bin ich in Falle einer Sperrfirst überhaupt versichert? Gibt es während der Probezeit besondere Rechte. Ich war bisher noch nie Arbeitslos und habe mir meine neuen Jobs immer selber gesucht. Davon gehe ich jetzt auch aus, doch so lange möchte und kann ich nicht mehr warten.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Probezeit Probezeit Aufhebungsvertrag Sperrfrist
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