Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung

25. Oktober 2009 16:33 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch


Hallo,

ich bin echt verzweifelt und mit meinen Nerven am Ende. Ich hab echt viel bei Google gelesen und dann eure Seite gefunden mit diesem konstruktiven Forum. Ihr seid echt meine letzte Hoffnung weil ich echt keine Ahnung mehr habe was ich machen soll.

Gestern Abend war ich mit vier Freunden auf einer Feier. Wir haben alle getrunken, außer ein Kumpel der ist gefahren. Das Auto gehört meinen Eltern, da ich auch getrunken habe, hab ich meinen Kumpel fahren lassen. Wir sind so durch die Stadt gefahren und haben zwei heranwachsende Männer (ca. 20-22 Jahre alt) gesehen und sie aus unserem Auto heraus gefragt, ob sie wüssten wo man noch Party machen könnte. Sie fingen an uns zu beschimpfen und meinten wir sollen uns "verpissen" bei uns im Auto saßen auch zwei ausländische Freunde, die von den beiden Männern als "scheiß Kanacken!" beschimpft wurden, der eine macht auch den Hitler-Gruß, was ich total überflüssig fand. Nach einem Wortgefecht mit den beiden Männer, warf der eine, eine Bier Flasche gegen das Auto meiner Eltern. Nachdem dies passiert war verschwanden sie in die nächste Straße, wir fuhren hinterher.
Als wir sie eingeholt hatten, stand ich aus, da ich wissen wollte, was Ihnen einfiel Gegenstände auf das Auto meiner Eltern zu werfen, in diesem Moment schlug einer der beiden Männer zu! Zwei Freunde rannten zu mir um mir zu helfen und es entstand eine wilde Schlägerei, bei der ich mir die Hand doppelt brach, und die beiden Männer jeweils Nasenbeinbrüche und der eine von denen Rippenbrüche und eine Gehirnerschütterung davon trugen. Ein Zeuge rief die Polizei und wir machten alle unsere Aussagen, der Polizist meinte es sieht schlecht für uns aus, da einer der beiden Männer ins Krankenhaus gebracht werden muss und auch dort übernachten wird, falls er operiert wird müssten wir dies auch alles zahlen.

Den netten Polizisten interessiert es auch nicht, dass die Männer uns beleidigten, Gegenstände auf das Auto meiner Eltern warten und uns schlugen.

Nun bin ich und 3 weitere Freunde, wobei einer uns nur auseinander gehalten hat, alle wegen schwerer Körperverletzung angezeigt.

Ich bin total verzweifelt, ich mache grade mein Abitur und hab mir nie was zuschulden kommen lassen, bin also auch nicht vorbestraft.
Der eine Kumpel hatte schon mal eine Anzeige wegen Körperverletzung aber diese wurde fallen gelassen, er ist auch nicht vorbestraft, was erwartet ihn?
Meine Eltern sind auch total enttäuscht dass ich nicht einfach clever war und wir nicht weiter fuhren, aber wir würdet ihr reagieren wenn betrunkene einfach Gegenstände auf das Auto der Eltern werfen.

Ich habe nun Angst, das mir nicht geglaubt wird, das wir als Schuldige verklagt werden, ich im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe bekomme und noch schlimmer wäre ein Eintrag in mein Führungszeugnis, dann kann ich mir den Abitur stress auch ersparen!

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und mir vielleicht sagen was ich nun machen soll.

Lg Kevin

Sehr geehrter Fragesteller,

ich möchte Ihre Fragen anhand des dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten:

1. Zunächst ist zu sagen, dass nach Ihrer Schilderung durchaus Notwehr- bzw. Nothilfehandlungen von Ihnen und/oder Ihren Freunden in Betracht kommen als diese die Angreifer verletzt haben. Die Prüfung ob eine Körperverletzung durch eine Notwehrhandlung gerechtfertigt ist, ist jedoch bei jeder einzelnen Handlung vorzunehmen. Da naturgemäß Geschehen wie das von Ihnen beschriebene sehr schwierig aufzuklären sind, da sich die Zeugenaussagen allesamt widersprechen werden kann der Ausgang der Ermittlungen und die Fragen ob ein Verfahren und gegen wen eingeleitet wird nicht vorhergesagt werden. Aus diesem Grund ist es anzuraten anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um erstens selbst Ansprüche gegen die Angreifer wegen der erlittenen Verletzungen geltend zu machen, gleichzeitig aber auch um sich selbst gegen etwaige Ermittlungen oder eine Anklage zu wehren. Gleichfalls kann Ihren Eltern nur angeraten werden, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Schadensersatzansprüche wegen des beschädigten Autos geltend zu machen.



2. Aus Ihrer Schilderung geht nicht hervor, ob auch sie selbst Strafanzeige egegen die Täter gestellt haben, was Ihnen nur zu empfehlen ist.



3. Hinsichtlich möglicher Rechtsfolgen ist eine Prognose sehr schwierig, da schon nicht vorherzusehen ist ob überhaupt eine Verurteilung erfolgen wird. Falls eine Verurteilung erfolgt, hängt das Strafmaß im Großen und Ganzen von den Verletzungen ab. Nach Ihren Angaben sind Sie wohl noch als Heranwachsender einzustufen, so dass Jugendstrafrecht anzuwenden wäre. Hiernach glaube ich nicht, dass eine Freiheitsstrafe (Jugendstrafe) in Betracht kommt. Nichtsdestotrotz ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes für Sie unumgänglich und nur anzuraten.

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