Höhe des Erbes unklar

26. Oktober 2005 21:36 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Mein Vater ist verstorben. Erben sind die Frau (unsere Stiefmutter) sowie drei Kinder. Wir wissen, dass unser Vater vermögend war. Wie kommen wir an Informationen über Konten und Sparbücher, wenn wir diese nicht von der Stiefmutter bekommen? Wir wissen, dass die Kinder unserer Stiefmutter mit dieser bereits mit Kontos und Sparbüchern beschäftigt sind. Was sollen wir unternehmen?

26. Oktober 2005 | 21:40

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als Erbe steht Ihnen gegen die Stiefmutter als Erbschaftsbesitzerin und Miterbin ein Auskunftsanspruch über den vorhandenen Nachlaß zu. Dazu gehören auch Bank- und Sparkonten.

Ist die Stiefmutter nicht bereit, Ihnen Auskunft zu geben und eine Aufstellung des Nachlasses zu fertigen, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen und Ihren Anspruch ggf. gerichtlichn durchsetzen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Gerne dürfen Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Rechte natürlich auch an mich wenden.


Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt


www.andreas-schwartmann.de


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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