Kündigung durch Arbeitnehmer während der Elternzeit

| 11. September 2009 10:40 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Manfred Kaussen

Guten Tag,
ich befinde mich zur Zeit noch in Elternzeit (bis 30.11.) und plane, den Arbeitgeber zu wechseln. Welche Kündigungsfrist gilt für mich? Die Frist aus meinem Arbeitsvertrag oder gibt es andere gesetzliche Vorgaben? Mein neuer Arbeitgeber würde mich gerne bereits zum 1.11. anstellen, ist also eine vorzeitige Kündigung während der Elternzeit durch mich möglich?
Danke für die Antwort!

Sehr geehrte Ratsuchende,

sie können das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit unter Einhaltung der arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist kündigen.

Bei Kündigung zum Ende der Elternzeit gilt § 19 BEEG als Sonderkündigungsfrist. Danach kann der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

Sollte die arbeitsvertragliche Kündigungsfrist kürzer sein, können Sie auswählen, ob Sie von der vertraglichen oder von der gesetzlichen Frist Gebrauch machen.

Die gesetzliche Frist kann in Ihrem Fall nicht mehr eingehalten werden. Ist dies bei der arbeitsvertraglichen Frist ebenfalls der Fall, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu dem von Ihnen gewünschten Beendigungszeitpunkt verhandeln.

Ich hoffe, Ihnen erste Anhaltspunkte gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Kaussen
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 15. September 2009 | 10:15

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