Sehr geehrter Ratsuchender,
es ist nicht zu beanstanden, wenn der angegebene Messbereich auf einer Kopie des Fotos von Hand gekennzeichnet wird. Insofern müssen Sie das schon ernst nehmen. Im Verfahren muss aber belegt werden, dass dies wirklich der Messbereich ist. Sofern Sie also anzweifeln, dass der gekennzeichnete auch der tatsächliche Messbereich ist, können Sie Ihren Einspruch aufrecht erhalten.
Natürlich empfiehlt es sich aber, einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung zu beauftragen, damit dieser für Sie Einsicht in die Akte nehmen kann. Erst die darin enthaltenen Eich- und Messprotokolle können verlässliche Auskunft oder Anhaltspunkte darüber geben, ob die Messung korrekt oder fehlerhaft war.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
Geblitzt - Farbstiftmarkierung auf Beweisfoto gültig?
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Verkehrsrecht
Hallo
ich wurde auf der Autobahn A6 mit einem Multanova6F auf der A6 mit 130km/h bei erlaubten 100km/h geblitzt.
Ich habe Einspruch eingelegt, da ich bereits über die Ungenauigkeiten mit o.g. Gerät informiert bin und auf dem Foto hinter meinem Fahrzeug ein weiteres Auto zu erkennen ist. Dieses wird zu ca. 25% durch meinen Wagen verdeckt und ist um die 20m zurück.
Auf meinen Einspruch habe ich nun eine Antwort erhalten, bei der auf der Kopie des Beweisfotos VON HAND ein Bereich markiert wurde, der angeblich den "Meßbereich" darstellen soll und das zweite Fahrzeug natürlich nicht mehr erfaßt. Von der ganzen Breite des Fotos ist als Meßbereich vielleicht 50% angegeben.
Darüber hinaus ist dieser Streckenabschnitt als "Pseudo Baustelle" mit einer Länge von knapp 30km schon mehrfach durch die Presse gegangen, was ich bei meiner ersten Antwort auch angemerkt habe, jedoch keine Stellungnahme erhielt.
Wie verhalte ich mich weiter, muß ich diese Farbstiftmarkierung ernst nehmen oder ist das bereits ein Formfehler?
Mit freundlichem Gruß
Einspruch Einspruch Autobahn
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Hat mich nciht wirklich weitergebracht
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