Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Ohne genaue Kenntnis des Sachverhaltes ist es schwierig hier eine verbindliche Auskunft zu geben.
Ob hier eine Anfechtung möglich ist erscheint mir höchst problematisch. Es dürfte sich eine „Arglist“ wohl kaum nachweisen lassen. Im Übrigen müsste der Schaden beziffert werden. Darüber hinaus würde eine Anfechtung ja nur den Vertrag beseitigen, der ohnehin wegen des Formfehlers unwirksam ist.
Daher gehe ich davon aus, das Sie aus dieser Vereinbarung tatsächlich keine Rechte herleiten können werden.
Dies sollte allerdings nach genauer Kenntnis der Unterlagen durch einen Kollegen vor Ort geprüft werden.
Auch im Rahmen der PKH ist ein Anwaltswechsel möglich. Hierzu müssten Sie das Gericht bitten, die Beiordnung des bisherigen Anwaltes aufzuheben und einen anderen Kollegen beizuordnen. Dazu müssen Sie ausführlich darlegen, warum dieser Wechsel notwendig ist. Hierbei kommt insbesondere der Vertrauensverlust in Betracht. Dies sollten Sie jedoch nicht pauschal in den Raum stellen, sondern erklären, warum es mit dem Kollegen jetzt nicht mehr klappt. Viel Erfolg!
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
Danke, für ihre mitteilung. doch was ist mit der falschen taxe des hauses. ich teilte mit, das ich nach besagter trennungsvereinbarung auszog, sonst wäre ich geblieben.darf nun pauschal einfach ein falscher betrag angegeben werden?
MfG.
Sollte es bei Gericht zu einem Streit kommen, könnten Sie selbstverständlich im Rahmen des Zugewinns den Wert des Hauses bestreiten. Dann wird ein Sachverständiger vom Gericht beauftragt, den richtigen Wert zu ermitteln.