ehescheidung

| 5. Oktober 2005 21:18 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

sehr geehrte damen und herren, ich lebe seit 1-2003 nach 5 jähriger ehe getrennt. es wurde eine priv. trennungsvereinbarung (nicht notariell beglaubigt) von beiden unterzeichnet, die eine darlensübernahme mit einem auszahlungsbetrag bis 31.12.2003 beinhaltet. daraufhin habe ich das haus, für dessen kauf und umbau das darlehen ist, verlassen. ich stehe nicht im grundbuch. im juli 2004 wurde ein teilbetrag an meinen rechtsanwalt überwiesen. von seiten des gegnerischen anwaltes wurde ein vergleich mit wesentlich weniger geld angeboten. keine rede von dem darlehen, weder der Übernahme, noch der gezahlten zinsauszahlung. dieser RA zog eine haustaxe von 11-2003 zu rate, welche fehlende und falsche angaben beinhaltet, ich wurde nicht vom taxztermin informiert. wir bekommen beide prozeßkostenhilfe. mein RA hat sich nur auf die private vereinbarung gestützt, was jedoch vom gericht wegen fehlenerder notarieller beglaubigung abgewiesen wurde. wie kann ich gegen diese arglistige täuschung vorgehen und mein geld bekommen und aus dem darlehen entlassen werden. wie kann ich trots pkh meinen anwalt wechseln.

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:

Ohne genaue Kenntnis des Sachverhaltes ist es schwierig hier eine verbindliche Auskunft zu geben.

Ob hier eine Anfechtung möglich ist erscheint mir höchst problematisch. Es dürfte sich eine „Arglist“ wohl kaum nachweisen lassen. Im Übrigen müsste der Schaden beziffert werden. Darüber hinaus würde eine Anfechtung ja nur den Vertrag beseitigen, der ohnehin wegen des Formfehlers unwirksam ist.

Daher gehe ich davon aus, das Sie aus dieser Vereinbarung tatsächlich keine Rechte herleiten können werden.

Dies sollte allerdings nach genauer Kenntnis der Unterlagen durch einen Kollegen vor Ort geprüft werden.

Auch im Rahmen der PKH ist ein Anwaltswechsel möglich. Hierzu müssten Sie das Gericht bitten, die Beiordnung des bisherigen Anwaltes aufzuheben und einen anderen Kollegen beizuordnen. Dazu müssen Sie ausführlich darlegen, warum dieser Wechsel notwendig ist. Hierbei kommt insbesondere der Vertrauensverlust in Betracht. Dies sollten Sie jedoch nicht pauschal in den Raum stellen, sondern erklären, warum es mit dem Kollegen jetzt nicht mehr klappt. Viel Erfolg!

Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 7. Oktober 2005 | 09:37

Danke, für ihre mitteilung. doch was ist mit der falschen taxe des hauses. ich teilte mit, das ich nach besagter trennungsvereinbarung auszog, sonst wäre ich geblieben.darf nun pauschal einfach ein falscher betrag angegeben werden?
MfG.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Oktober 2005 | 09:42

Sollte es bei Gericht zu einem Streit kommen, könnten Sie selbstverständlich im Rahmen des Zugewinns den Wert des Hauses bestreiten. Dann wird ein Sachverständiger vom Gericht beauftragt, den richtigen Wert zu ermitteln.

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