Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Es geht hier allein um die Frage, ob es eine wirksame Verlängerung des Vertrages gegeben hat, bzw. ob ein neuer Vertrag bis 2011 geschlossen worden ist, denn die Kündigung des alten Vertrages ist ja bestätigt worden.
Grundsätzlich wäre ein Vertragsschluss am Telefon möglich, allerdings muss Freenet beweisen, dass Sie eine Verlängerung wollten. Die Praxis von freenet ist mir durchaus bekannt. Da Sie keine Verlängerung des Vertrages wollten, ist es dazu auch nicht gekommen, denn es fehlt an Ihrer Willenserklärung. Aus meiner Erfahrung lohnt es sich in Ihrem Fall hart zu bleiben und auf einer Beendigung zum August zu bestehen. Hierzu wird aber anwaltliche Hilfe nötig sein, denn freenet bleibt gegenüber dem Kunden in aller Regel hart.
Ich gehe nicht von einer wirksamen Verlängerung aus und rate Ihnen einen Anwalt einzuschalten.
Vielen lieben Dank erstmal.
Wie gesagt die Kündigungsbestätigung kam ja bevor der Anruf kam und ich hatte dem netten Herrn am Telefon extra gesagt das ich den Vertrag kündige, da ich gerne den DSL Tarif möchte, der aber nicht für Bestandskunden geht, darauf hin hatte er mir ja dieses Angebot gemacht, damit ich erstmal bis August spare, so sagte er das auch, von einer möglichen Verlängerung war nie die rede und die hätte ich ja wenn auch zustimmen müssen, habe lediglich eine Bestätigung des Wechsels bekommen, wobei ich mich wie gesagt immernoch frage, was da ein Wechsel sein soll, da es ja immernoch der selbe Tarif ist, nur eben 10 Euro billiger.
Muss aber dazu sagen, das mein Mann Freenet am Telefon hatte und sie ihm das nochmal wegen dem Wechsel sagten und sie mir dann per Mail eine Bestätigung schicken, ob dies nun wieder rechtlich ist, die nächste Frage, er ist zwar mein Mann, dennoch....
Aber wenn Sie sagen, komme sonst ohne Anwalt da nicht raus, werde ich mir hier einen suchen müssen, Prozesskostenhilfe ist da möglich?
Habe nämlich nur ALG2.
Zum Glück habe ich mir die Kündigungsbestätigung noch aufgehoben, manchmal kann man Gedanken lesen.
Danke erstmal, einen schönen Sonntag noch!
Sehr geehrte Fragestellerin,
auch Ihr Mann kann im Streitfall Zeuge sein. Er wird bestätigen können, dass Sie nur bis August auf das Sparangebot eingehen wollen. Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II beziehen, haben Sie Anspuch auf Beratungshilfe, Anträge bekommen Sie beim Amtsgericht oder direkt beim Anwalt.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt