Grunddiensbarkeit, Schutzzone und weitere Verpflichtungen

23. Juni 2009 11:54 |
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Verwaltungsrecht


Guten Tag,

eine Gemeinde in Bayern möchte einen Freispiegelkanal (DN 250) und einen Abwasserdruckleitung (PE-HD 90x5,4 SDR17) in einer Tiefe von 3,4m bis 3,8m unter einem privatem Feldweg bzw. an der Grundstücksgrenze von dem Feldweg zu einem anderem Baugrundstück verlegen.

Gibt es sowas wie eine Schutzzone um den Abwasserkanal herum, auf der nicht gebaut werden darf oder Bäume entfernt werden müssen.
Was für Einschränkungen sind noch möglich, die u.U. nicht direkt mit der Grunddienstbarkeit vermerkt sind. Etwa das Recht auch andere Leitungen zu verlegen?

Wo ist sowas festgeschrieben und wer ist in solchen Sachen wirklich der richtige Ansprechpartner, ein Notar, ein Anwalt oder ein Ingenierbüro?

Mit freundlichen Grüßen,

ein Ratsuchender

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