Welcher Schulnote entspricht mein Arbeitszeugnis? Was sind negative Aussagen?

17. August 2005 19:28 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag.

Heute habe ich zum Ende meiner Beschäftigung nachfolgendes Arbeitszeugnis erhalten. Zwar macht es auf den ersten Blick einen guten Eindruck, allerdings befürchte ich, das nicht nur Positives enthalten ist.

Zeugnis

Frau X, geboren am xx war vom 01.11.2003 bis 31.08.2005 in unserer Abteilung XXX als XX tätig.

Ihr Aufgabengebiet umfasste im Einzelnen:
- xxx
- xxx
- xxx
- xxx
- xxx
- xxx

Frau X arbeitete sich aufgrund ihrer guten fachlichen Kenntnisse sehr schnell in ihr Arbeitsgebiet ein. Sie war jederzeit bereit, durch Teilnahme an unseren Weiterbildungskursen ihre Kenntnisse zu erweitern und diese auch direkt in die Praxis umzusetzen.
Die von ihr gezeigten Arbeitsergebnisse entsprachen stets unseren hohen Anforderungen.
Frau X arbeitete außerordentlich zuverlässig und verantwortlich und löste die ihr gestellten Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Im Rahmen ihrer Hotline Tätigkeit zeigte sich Frau X als stets geduldige, freundliche und kompetente Ansprechpartnerin, die von unseren Kunden sehr geschätzt wurde.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei.
Aufgrund ihrer freundlichen und hilfsbereiten Art war sie bei unseren Kunden und Geschäftspartner sehr beliebt.
Frau X verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch zum 31.08.05.
Wir bedauern ihre Entscheidung sehr und bedanken uns für die stets gute Zusammenarbeit.
Wir wünschen Frau X für ihre weitere berufliche und private Zukunft viel Erfolg und alles Gute.

Welcher Schulnote entspricht dies?

Beim Schlusssatz fehlt "weiterhin" viel Erfolg und alles Gute". Ich befürchte das ist schlecht.

Was bedeutet "zu unserer vollsten Zufriedenheit", wenn "stets" nicht enthalten ist?

"Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei." Ist einwandfrei gleichbedeutend mit vorbildlich?

Was sind negative Aussagen???

Vielen Dank für Ihre Antwort!

17. August 2005 | 19:37

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,

dieses Zeugnis entspricht der Schulnote "2"; ein "stets zur vollsten Zufriedenheit wäre die "1".

Einwandfrei ist nicht gleichbedeutend mit vorbildlich, wobei man eigentlich ein einwandfreies Verhalten sowieso erwarten sollte. Diesbezüglich sollten Sie mit dem Arbeitgeber wegen eines Änderungswunsches noch sprechen.

Das fehlende "weiterhin" hat demgegenüber keine Auswirkung.

Der Satz:

"Aufgrund ihrer freundlichen und hilfsbereiten Art war sie bei unseren Kunden und Geschäftspartner sehr beliebt"

hat einen etwas faden Beigeschmack, da Vorgesetzte nicht erwähnt worden sind und auch das Merkmal "beliebt" von einigen Personalchefs in der Tat negativ gedeutet werden könnte. Diesen Satz würde ich streichen lassen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER