Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV

5. Mai 2009 19:33 |
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Sozialversicherungsrecht


Hallo,
ich bin im Moment als Arzt angestellt und gesetzlich versichert (ca. 5000€ brutto) seit 11/2007. Ab 07/2009 werde ich ausschließlich freiberuflich tätig sein (voraussichtlich für ca.3 Monate). Kann ich mich dann dauerhaft von der Versicherungspflicht befreien lassen?
Und sollte ich wieder ins Angestelltenverhältnis wechseln (wahrscheinlich auch noch dieses Jahr), muss ich dann wieder in die GKV?
Ist die freibeufliche Tätigkeit die Chance für mich dauerhaft in die PKV zu wechseln?
Oder beginnen die “3Jahre” wieder von neuem, wenn ich dieses Jahr angestellt und freiberuflich unter die JAEG komme?
Vielen Dank!

Lieber Fragesteller,

zunächst erlaube ich mir den Hinweis, dass die nachfolgende Einschätzung Ihres Problems ausschließlich aufgrund der von Ihnen übermittelten Informationen vorgenommen wurde. Eine abschließende Burteilung der Sach- und Rechtslage im Rahmen einer Erstberatung über Frag-einen-Anwalt.de ist daher nicht möglich, weil sich insbesondere durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Angaben zum Sachverhalt und das Vorliegen von Schriftstücken die rechtliche Beurteilung verändern kann.

Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage gerne wie folgt:

Nach § 5 Absatz 1 Nr. 1 des 5. Sozialgesetzbuchs (SGB V) besteht für Sie als Angestellter grundsätzlich eine Versicherungspflicht, d.h. auch wenn Sie nach Ihrer freiberuflichen Tätigkeit wieder in ein Angestelltenverhältnis zurückkehren.

Von der Versicherungspflicht befreit ist nach § 6 Absatz 1 Nr. 1 SGB V nur, wer als Angestellter mit seinem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat. Dies ist bei Ihnen jedoch (noch) nicht der Fall. Kehren Sie nach Selbständigkeit in eine Anstellung zurück, beginnt die 3-Jahres-Frist von neuem.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2009 beträgt brutto 4.050,00 EUR im Monat bzw. 48.600,00 EUR im Jahr.

Sollten Sie selbständig werden bzw. bleiben, besteht keine Versicherungspflicht (mehr).

Ich hoffe Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Frage weitergeholfen zu haben. Die genannten Gesetzestexte finden Sie im Internet unter www.gesetze-im-internet.de.

Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenfreien Nachfrage auf dieser Seite.

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Mit freundlichen Grüssen

Jochen Birk
Rechtsanwalt

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