Pfändung in Fahrzeuge

9. April 2009 13:06 |
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Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Meiner Lebensgefährtin gehören ein PKW und ein Motorrad; für beide Fahrzeuge sind auch Rechnungen auf ihren Namen erstellt. Zahlung erfolgte auch durch sie.

Ich darf diese Fahrzeuge benutzen.

Kann ein GV die Fahrzeuge darauhin pfänden - auch wenn meine Lebensgefährtin keinen Motorradführerschein hat?

Bitte um schnelle Antwort

9. April 2009 | 13:21

Antwort

von


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Sehr geehrte(r) Fragsteller(in),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass es um eine gegen Sie gerichtete Pfändung geht.

Da die Fahrzeuge im Eigentum Ihrer Lebenspartnerin stehen, darf sie der Gerichtsvollzieher nicht pfänden. Sie sollten jedenfalls bei diesbezüglichen Fragen des Gerichtsvollziehers auf die Eigentumslage verweisen.


Ob Sie im Übrigen berechtigt sind, diese Fahrzeuge auch selbst zu nutzen, spielt dann keine Rolle. Anders wäre dies, wenn Ihre Lebensgefährtin Ihnen diese Fahrzeuge geschenkt hätte.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

Für diesbezügliche Nach- beziehungsweise Verständnisfragen steht Ihnen die kostenlose Rückfrageoption zur Verfügung.


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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