Wohnfläche bei Hartz 4 / wohnflächenberechnung

| 2. April 2009 09:57 |
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Sozialrecht


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Es geht um die Berechnung der Wohnfäche einer Eigentumswohnung für einen Hartz 4 Antrag. (Angemessenheit der Wohnung)

Welche Größe einer Wohnung ist für einen ein Personenhaushalt angemessen ? (Quadratmeter)

Die Wohnung besitzt ein Durchgangszimmer 4,60m * 3,60 m mit einem Fenster von 1,2 * 1,2 m².

Ich habe gelesen, dass die Fenstergröße nach Baurecht mindestens 1/10 der Grundfläche entsprechen muss.
4,6*3,6 = 16,6 m²
1,2*1,2 = 1,44 m²

Welche Grundfläche hat also das Zimmer für den Hartz4 Antrag ?

2. April 2009 | 11:25

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.11.2006 Az. B 7b AS 2/05 R ist bei Einzelpersonen eine Größe der selbst genutzten Eigentumswohnung von bis zu 80 m² als angemessen anzusehen.

Bei einer größeren Wohnung droht eine Aufforderung der ARGE (Job Center), das Wohneigentum zur Bedarfsdeckung einzusetzen.

Im Hinblick auf den Antrag auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) kommt es auf die tatsächliche Wohnfläche an. Wenn das Zimmer 16,6 m² groß ist, wird das Amt einen etwaigen Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften nicht berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 4. April 2009 | 12:07

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