Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Fragen möchte ich anhand der vorliegenden Informationen wie folgt beantworten:
Sie können für die unerlaubte Verwendung Ihrer Bilder Schadensersatz fordern. Dieser bemisst sich üblicherweise im Wege der sog. Lizenzanalogie; d.h. es wird danach gefragt, was als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre, wenn zwischen Ihnen und dem Nutzer vorweg ein Lizenzvertrag geschlossen worden wäre.
Die Gerichte orientieren sich bei der Bemessung dieses Schadensersatzes gerne an den Honorarempfehlungen der MFM (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing). Diese setzt folgende Beträge an: 60 € für eine Woche Nutzungsdauer, 100 € für einen Monat, 150 € für 3 Monate, 180 € für 6 Monate und 310 € für 1 Jahr. Hierauf erfolgt ein Zuschlag von 100 % bei gewerblicher Nutzung des Fotos und ein weiterer Zuschlag von 100 % falls der Urheber nicht genannt wird. Hierauf entfällt der Mehrwertsteuersatz von 19 %.
Zur Geltendmachung der Ansprüche auf Schadensersatz sowie auch auf Unterlassung der Nutzung sollten sie den jeweiligen Nutzer abmahnen. Die Abmahnung können Sie entweder selbst oder durch einen Anwalt aussprechen lassen, wobei die Ihnen entstehenden Anwaltskosten als Teil des Schadensersatzes zu erstatten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt
24. Februar 2009
|
15:04
Antwort
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