Sehr geehrter Fragesteller,
Aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Mit Ihrem Problem sind Sie nicht allein. Immer wieder wird in einschlägigen Foren und Zeitschriften darüber berichtet, dass PayPal die Konten seiner Nutzer beim behaupteten Verdacht betrügerischer oder terroristischer Aktivitäten sperrt.
Auch ohne Verdacht können PayPal-Konten bei Erreichen eines bestimmten Umsatzvolumens eingefroren werden. Es gibt zahllose Fälle, in denen PayPal willkürlich Guthaben eingefroren hat und diese entweder gar nicht oder erst nach 180 Tagen wieder ausbezahlt hat. Die Möglichkeit dieses Vorgehens ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal genannt. Aufgrund der undurchsichtigen Firmenstruktur ist eine Klage jedoch aufwändig und muss am Firmensitz des Unternehmens durchgeführt werden. Dies birgt natürlich ein hohes Kostenrisiko.
Sie haben nun grundsätzlich zwei Möglichkeiten.
Zum einen können Sie versuchen, eine Kopie der Originalrechnung zu bekommen, diese an PayPal senden und hoffen, dass danach Ihr Konto freigeschaltet wird. Zum anderen – und sollten Sie keine Möglichkeit haben, eine Kopie der Originalrechnung zu erhalten, oder PayPal sich weiterhin weigern – können Sie einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Rechte beauftragen. Möglicherweise reicht schon ein einfaches anwaltliches Schreiben, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Denn oftmals zeigt ein anwaltliches Schreiben mehr Wirkung als ein Schreiben vom Betroffenen selbst.
Sollte ein einfaches Schreiben nicht ausreichen, so kann der Anwalt Sie über das Prozess- und Kostenrisiko im Einzelnen aufklären und sollten Sie sich für eine Klage entscheiden, hätte sich der Anwalt bereits mit der Materie befasst. Hierdurch wäre ein optimale Vorbereitung der Klage zu erwarten.
Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Also wenn ich Ihre Antwort richtig verstehe bin ich Paypal vollkommen ausgeliefert?
man erwartet von dem Verkäufer ( mir ) das ich die Ware und Rechnung verschicke. Gleichzeitig muss ich aber auch die Orginalrechnung behalten um Paypal nachzuweisen das mir das Gerät gehörte.
Das ich denen denPersonalausweiß ich Kopie zufaxe, kann ich noch verstehen, aber die Kopie der Strom/Gas oder Telefonrechnung finde ich ist ein wenig dreist. was ist mit Datenschutz? man müsse meine Adresse kontrollioeren. Diese stehen schon auf dem Personalausweiß?
Kann man keine Strafanzeige wegen Unterschlagung stellen? Ich bin der Meinung, das so ein Vorgehen von Paypal eines richterlichen Beschlusses ( das ist ja wie eine Kontopfändung ) bedarfs.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
ich kann Ihren Unmut sehr gut verstehen.
Die Methoden von PayPal und die Sperrung der Konten ist meist willkürlich.
Genauso überraschend wie die Sperrung erfolgt irgendwann auch wieder die Freigabe des Kontos. Doch wie viel Zeit zwischen Sperrung und Wiedereröffnung vergehen wird, kann nicht vorhergesehen werden.
Da jedoch meist nur ein ausländischer Firmensitz bekannt ist und die Herausgabe der Adresse des Sitzes in Deutschland oft verweigert wird, ist es schwer gegen die Handhabe von PayPal zivilrechtlich vorzugehen bzw. mit hohen Kosten verbunden.
Auch könnten Sie natürlich eine Strafanzeige gegen PayPal stellen. Meines Erachtens wird diese Anzeige jedoch wenig Erfolg haben. Zwar haben bereits mehrere Betroffene Anzeige erstattet, mir ist aber kein Fall bekannt in dem diese Anzeige Erfolg hatte. Durch die Bestätigung der AGB von PayPal haben diese oft das Recht aus den dort genannten Gründen ein Konto vorübergehend zu sperren. Durch die Anzeige wird auch nicht die Freigabe des Kontos erreicht.
Eine Verletzung des Datenschutzrechtes ist erst gegeben, wenn Ihre Daten unberechtigt weitergegeben werden. Leider ist auch die Datenschutzerklärung, der Sie bei Paypal zustimmen, meist sehr weit gefasst.
Für die Zukunft sollten Sie sich überlegen, ob Sie Ihre Geschäfte weiterhin über PayPal laufen lassen. Sie sollten nochmals PayPal anschreiben und um Aufhebung der Sperrung bitten. Ansonsten ist davon auszugehen, dass Ihr Konto nach einer unbestimmten Zeit wieder frei gegeben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)