Ich beantworte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Hier muss unterschieden werden zwischen den Ansprüchen gegen Ihren Ex-Mann und etwaige Ansprüche gegen das Jugendamt.
Ansprüche gegen Ihren Ex-Mann auf rückwirkende Auskunft für 2007 sind nicht mehr gegeben, da sich das Jugendamt seinerzeit mit den von ihm erteilten Auskünften begnügt hat. Auf der Basis der unzureichenden Auskünfte hat das JA Ansprüche berechnet, die er ja wohl auch erfüllt hat.
Die Auffassung Ihres Ihres Ex-Mannes, erst ab 12/08 höheren Unterhalt zahlen zu müssen, erscheint angesichts der vom JA erfolgten Titulierung logisch und konsequent. Auch hier ist gegen ihn rückwirkend wohl nichts zu machen.
Sie sollten Ansprüche gegen das Jugendamt geltend machen, denn offensichtlich ist in beiderlei Hinsicht hier gegen die Interessen den kindes gehandelt und Schaden zugefügt worden.
Wenn Sie nachweisen können, dass bei beharrlichem Drängen seitens des JAes auf vollständige Auskunft in 2007 ein höherer Unterhalt hätte geltend gemachtund durchgesetzt werden können, haben Sie insoweit einen Schaden, der Ihnen durch unsachgemäßes Handeln des JAes entstanden ist.
Eine Titulierung des erhöhten Unterhaltes erst ab 12/08 ist angesicht der erfolgten Geltendmachung ab 06/08 nicht nachvollziehbar. Auch hier erscheint der von Ihnen berechnete Schaden durch das JA schuldhaft verursacht worden zu sein.
Sofern Sie weitergehende Unterstützung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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