Grünes Nummerschild für einen Schlepper

14. Januar 2009 19:48 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrter Herr Anwalt,
es geht um die Zulassungs eines Traktors mit grünem Kennzeichen. Ich habe beim Finanzamt nachgefragt, Land haben wir genug, um den Nachweis der Bewirtschaftung zu erbringen wird ein Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft gefordert. Ist dies zwingend notwendig.

14. Januar 2009 | 21:29

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Ob Sie das von der Kfz-Steuer begünstigte grüne Kennzeichen für den Traktor erhalten, entscheidet das Finanzamt. Dabei prüft das Finanzamt, ob Sie das Fahrzeug ausschließlich in einem land- oder forstwirtschaftlichem Betrieb einsetzen.

Sie müssen davon ausgehen, daß das Finanzamt eine genaue Prüfung durchführt, ob Sie das grüne Kennzeichen erhalten.

So müssen Sie nachweisen, daß eine tatsächliche und nachhaltige Nutzung von Grundstücksflächen zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken stattfindet.

Die Voraussetzungen sind allerdings in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.


2.

Es ist richtig, daß Bescheinigungen der Berufsgenossenschaft z. T. gefordert werden (z. B. in Bayern).


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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