Schadenersatzansprüche

14. Dezember 2008 20:02 |
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Schadensersatz


Sehr geehrte Damen und Herren,

folgenden Sachverhalt möchte ich Ihnen zur rechtlichen Würdigung unterbreiten:

1985
Im Jahr 1985 haben sich die beiden Nachbarn, Person A und Person B geeinigt den Grenzverlauf zwischen ihren Grundstücken zu begradigen. Um einen geradlinigen Grenzverlauf schaffen zu können verliert Person A einen kleinen Teil (15m²), von seinem Grundstück. Person B wird die gewonnen 15m² gegen 8€ pro m² entschädigen. Dieser Sachverhalt wurde im Jahr 1985 schriftlich niedergeschrieben.

Im Jahr 1990 verkauft Person B sein Grundstück an Person C.

Heute:
Im Grundbuch ist die begradigte Grenze eingetragen und auch der Auszug aus dem Katasteramt zeigt die begradigte Grenze.
Person B hat bis heute die gewonnenen 15m² Land nicht bezahlt.
Auf den 15m² Land stand ein Zaun, der fest im Boden befestigt war, dieser Zaun wurde vor 3 Wochen von Person C abgerissen.

Meine Frage:
Kann Person A das Land zurückfordern, bzw. hat Person A noch einen Anspruch auf Zahlung?
Kann Person A Schadenersatzansprüche gegen Person C für den abgerissenen Zaun (Wert ca. 500€ geltend machen?

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