Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst sollte geprüft werden, ob die Mehrarbeitspauschale in Ihrem Arbeitsvertrag wirksam vereinbart worden ist. Nach einem Urteil des LAG Düsseldorf 9_Sa_1958/07 ist eine pauschale Mehrarbeitspauschale grundsätzlich unwirksam. Dies kann aber nur durch Prüfung Ihres Arbeitsvertrages / Betriebsvereinbarungen beurteilt werden.
Dies könnte insbesondere für die Frage entscheidend sein, wie viel Überstunden Ihnen zu vergüten sind, da Sie auf 50% der Stunden verzichtet haben und zunächst erst einmal festgestellt werden müsste wie viele Überstunden Sie geleistet haben, die nicht von der, möglicherweise unwirksamen, Mehrarbeitspauschale abgedeckt sind.
Wenn Sie entsprechende Überstunden geleistet haben, haben Sie Anspruch auf die entsprechende Vergütung. Die Überstunden müssten jedoch durch den Arbeitgeber angeordnet worden sein.
Da Ihr Vorgesetzter die Überstunden schriftlich bestätigt und diese in das Zeitwirtschaftssystem übertragen hat, können Sie auch nachweisen, die Überstunden geleistet zu haben. Im Zweifel wird dieser als Zeuge Ihre Schilderung wohl auch bestätigen.
Wenn Ihr Arbeitgeber den Anspruch nicht erfüllen will, rate ich Ihnen die Vergütung gerichtlich durchzusetzen. Dazu sollten Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Vertretung beauftragen. Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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