ALG 2 Arge zahlt nicht nach Kündigung

| 13. November 2008 20:10 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe da eine Frage zum ALG 2 bescheid und zwar bin ich bei einer Leiharbeitsfirma angestellt gewesen und wurde wegen der Automobilkriese zum 29.10.2008 gekündigt. Ich hatte mich sofort Arbeitslos gemeldet und wurde dann um die Einreichung der benötigten Unterlagen aufgefordert um das ALG 2 weiterhin zu Bewilligen. Ich hatte alle Unterlagen eingereicht und bekam dann von der Arge bescheid das ich für den Monat November kein Anspruch hätte da ich von meinen Arbeitgeber im November da noch Geld bekommen würde.Ich hatte das Geld immer rückwirkend bekommen also am 15. eines jeden Monats also am 15. November bekomme ich nochmal Geld für den Oktober rückwirkend !! Ich stehe jetzt im Monat November ohne Geld da is das rechtens von der Arge mir kein Geld zu bewilligen oder kann ich dagegen vorgehen. ? Die Arge will erst ab dem Monat Dezember mir das Geld überweisen???
Für eine Antwort danke ich schon mal
Mit freundlichen Grüßen
Thomas

13. November 2008 | 20:46

Antwort

von


(110)
Mainzer Strasse 139-141
66121 Saarbrücken
Tel: 0681-9405552
Web: https://www.rechtsanwaeltin-stiller.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Zuerst möchte ich Sie daraufhin weisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch eine Kollegin/ einen Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.

Ihre Frage beantworte ich aufgrund, der von Ihnen erhaltenen Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:

Bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II gilt im Gegensatz zur Berechnung des Arbeitslosengeld I das ZUFLUSSPRINZIP, d.h. es kommt darauf an, wann die Vergütung gezahlt wurde und nicht darauf an, wann die Vergütung „erarbeitet“ wurde.

Sie haben angegeben, dass Sie Ihren Lohn für Oktober erst am 15. November ausgezahlt bekommen.

Im Ergebnis haben Sie daher im November zu berücksichtigendes Einkommen.

Bei der Berechnung des Anspruches auf ALG II wird das Vermögen und das Einkommen, das im Bewilligungszeitraum zufließt mit dem Bedarf gegenübergestellt.

Da Sie im November noch Geld vom alten Arbeitgeber erhalten, ist Ihr Bedarf für November gedeckt.
Sie erhalten daher für den Monat November kein ALG II.
Die Arge hat also rechtmäßig gehanndelt.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positive Nachricht überbringen konnte.
Dennoch hoffe ich, dass ich Ihnen weiterhelfen und eine erste rechtliche Orientierung bieten konnte.


Mit freundlichen Grüßen

Tanja Stiller
Rechtsanwältin





Rechtsanwältin Tanja Stiller

Bewertung des Fragestellers 13. November 2008 | 21:13

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