Guten Tag, folgendes Problem:
Ich bin privat versichert, habe seit über einem Jahr schwankende psychiche Probleme und bin deshalb in Behandlung. Von der privaten Krankenkasse bekomme ich Krankengeld, von dem ich momentan lebe. Meine Fragen:
Kann mich jetzt die Krankenkasse ohne weiteres "aussteuern"? Wie lange muss die Krankenkasse noch Krankengeld bezahlen? Was kann sie unternehmen, um mich auszusteuern? Muss ich damit rechnen, dass ich auf einmal ein Schreiben bekomme, in dem steht, Sie bekommen noch soundsoviel Monate Krankengeld, dann ist Schluss??
Oder muss sie erst nachweisen, dass ich austherapiert bin, und muss so lange zahlen, bis per gutachterlicher Stellungnahme dies bestätigt wird? Wie lange dauert das in der Regel? Reicht ein MDK-Gutachten ( soll jetzt erstellt werden ) aus, die Zahlungen einzustellen?
Über eine kurzfristige Antwort wäre ich sehr froh. Sie haben mir schon einmal sehr geholfen.
Viele Grüsse
O.H
Die Krankentagegeldversicherung ist eine sog. "Verdienstausfallversicherung". Sie schützt vor Einkommensverlusten bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit.
Das Krankentagegeld wird Ihnen ohne (!) zeitliche Begrenzung und für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die Grenze liegt in der Berufsunfähigkeit. Dann würde das Krankentagegeld wegfallen.
Da Sie schon längere Zeit ein Krankentagegeld erhalten, ist ein Überprüfung normal und für die Versicherung sinnvoll. Diese Begutachtung wird nicht selten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vorgenommen. Der MDK ist der medizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Krankenkassen und Pflegeversicherungen.
Die gutachterliche Prüfung wird einige Monate andauern. Dann wird entschieden, wie Sie einzuordnen sind. Wenn das Krankentagegeld dann wegfallen sollte, wird Ihnen dies natürlich mitgeteilt.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Klaus Wille
Rückfrage vom Fragesteller7. Juni 2005 | 18:43
Guten Tag, Herr Wille,
vielen Dank für Ihre prompte Antwort. Ich habe mich leider geirrt, ich bin freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, nicht privat. Ich habe gelesen, dass es Krankengeld für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für die gleiche Krankheit geben soll ( SGB Paragr. 47 ). Gilt das auch für mich ( ich habe keinen Arbeitgeber und zahle die freiwílligen Beträge selbst ) oder nur für Leute mit Arbeitsverhältnis?
DAnke
OH
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt21. Februar 2006 | 09:30