Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider ist es mir aufgrund der etwas knappen Schilderung Ihrer Situation momentan nicht möglich, einen konkreten Rechtsrat zu erteilen.
Ich schlage daher vor, dass Sie Ihren Sachverhalt nochmals ausführlich schildern und diesen per Email oder über unseren Online-Beratungsservice unter www.net-rechtsanwalt.de an uns senden. Ich denke, Ihnen dann behilflich sein zu können.
Hiesiges Beratungshonorar wird Ihnen dabei selbstverständlich angerechnet.
Ich hoffe, bald von Ihnen zu hören und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
Recht vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich muss mich für den knappen Sachverhalt entschuldigen, da die Angelegenheit die Schwiegermutter meiner Tochter betrifft. sie ist zur Zeit bei mir zu Besuch.
Sie hat das Haus vom 1. Ex-Ehemann zur Aufhebung der Gemeinschaft ersteigert. Die ehel. Schulden betrugen 1991 ca. 86000 DM. Der Zuschlag wurde für 155000 DM erteilt. Diese Finanzierung wurde von der Volksbank-Raiffeisenbank erteilt.
Der 2. Ex-Ehemann hat Bürgschaften übernommen, die von ihm nicht eingeklagt wurden. Das monatliche Haushaltsgeld hat er als Darlehnstilgung ausgetrickst. Der Schwager d. 2. Ehemannes ist bei der o.g. Bank beschäftigt in der Kreditabteilung.
Sämtl. Lasten wurden von ihrem Konto abgetragen. Der 2. Ex-Ehemann zahlt keinerlei Unterhalt an sie. Das Verfahren der Unterhaltsklage (nicht für das gemeinschaftl. Kind) läuft seit 20.03.2000. Sie lebt nur vom Unterhalt des Kindes. Da sie in keinem Arbeitsverhältnis stand und nur Arbeitslosenhilfe bekam, die Höhe der Rate für das Haus noch nicht erreicht wurde, konnte die Tilgung für das nicht mehr getragen werden. Jetzt beginnen die Verwirrungen lt Unterlagen, die absolut nicht geklärt werden wollen oder können. Sie hat eine Ich-AG gegründet und diese Selbstständigkeit ist in Gefahr. Des Weiteren wird in dem Zusammenhang das Erben ihrer Eltern nicht gezahlt. Man gibt ihr nicht die Möglichkeit überhaupt Zahlungen zu leisten. Kontensperrungen, Erbenverweigerung etc. Meine Frage, kann sich die Schwiegermutter meiner Tochter persönlich an sie wenden, oder
soll ich Ihnen dazu eine E-Mail schicken. Ihr muss geholfen werden. Aber wie und wer? Vielen Dank für Ihre Antwort. Frau Singh
Selbstverständlich kann sich die Schwiegermutter der Tochter persönlich an mich wenden. Ich schlage vor, die Angelegenheit in der nächsten Woche zu besprechen. Unsere Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Anwaltsprofil.
Ich freue mich auf den Kontakt und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt