Beiträge Fitness-Studio // Verjährung

16. Oktober 2008 09:09 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,
ich habe gestern eine Forderungsklage zugestellt bekommen. Ein Fitness-Studio, bei dem ich seit Anfang 2005 nicht mehr trainiere möchte von mir nun Beiträge vom Juni bis Dezember 2005 (01.06. - 31.12.2005) einklagen. Sind diese nicht verjährt? Sie sagen, dass Sie seinerzeit meine Kündigung nicht erhalten haben und deshalb eine Beendigung des Vertrages nicht zustande gekommen sei. Ich hatte die Kündigung im Fitness-Studio abgegeben.
Danke!

16. Oktober 2008 | 09:37

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage beantworte ich wie folgt:

Die Forderung ist noch nicht verjährt. Die Verjährung beginnt gem. § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und dem Gläubiger bekannt wurde. Die regelmäßige Verjährungsfrist, der die hier geltend gemachten Zahlungsansprüche unterfallen, beträgt dann drei Jahre, § 195 BGB . Die Ansprüche aus 2005 verjähren daher erst mit Ablauf des Kalenderjahres 2008; durch die Klageerhebung ist die Verjährung nunmehr aber gehemmt.

In der Sache haben Sie die Beweislast, Ihre Kündigung und den Zugang durch Übergabe im Studio nachzuweisen. Ob und welche Beweismöglichkeiten bestehen, sollten Sie u.U. mit ergänzend mit einem Rechtsanwalt erörtern, da möglicherweise auch eine weitere Inanspruchnahme für die Folgezeit ab 2006 nicht auszuschliessen ist.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


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