Plomben für Heizkostenermittlungsgerät

2. Oktober 2008 13:28 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen mir als Vorbestrafter, wenn mein Bekannter, über dessen eBay-Account ich Plomben ersteigert habe, die nie geliefert wurden, meinen Namen gegenüber der Polizei nennt?

Es ist fraglich, ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt oder aufgrund der Aussage des Bekannten, auch andere hätten Zugriff auf seinen eBay-Account gehabt, weiter ermittelt. Entscheidet sie sich für weitere Ermittlungen und nennt der Bekannte dabei Ihren Namen, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen und keine Aussage machen, da Ihnen aufgrund Ihrer Vorstrafe bei einer Verurteilung wegen Betrugs oder Beihilfe der Widerruf der Bewährung und eine empfindliche Freiheitsstrafe drohen. Der Anwalt sollte Akteneinsicht beantragen, um die Beweislage einschätzen zu können.

sehr geehrte damen und herren,

mein problem ist folgendes:

ich habe im dezember des letzten jahres bei ebay plomben für ista heizkostenermitlungsgeräte ersteigert. die ersteigerung erfolgte aber nicht über mein ebaykonto sondern über den ebaynamen eines bekannt der damit auch einverstanden war und mir seine zugangsdaten gab. bezahlt habe ich die plomben online von mein konto. bekommen habe ich sie aber nicht und auch mein bekannter hat keine plomben bekommen.

nun muße er und auch seine vermieterin zur polizei, weil er angezeigt wurde von der firma ista wegen "versuchten betrug".
seine vermieterin mußte die heizkostenabechnung bei der polizei vorlegen, um ungereimtheiten feststellen zu lassen. da im haus keine geräte von der ista installiert sind gibt es auch bei meinem bekannten bei der heizkostenabrechnung keine ungereimtheiten.

wir aber haben im haus geräe an den heizkörpern von der ista.

mein bekannter ist auch schon bei der polizei gewesen hat aber keine aussag gemacht, hat aber gesagt das noch andere zugang zu seinem ebaykonto haben. nun hat er seine anwältin beauftrag akteneinsicht zu nehmen. er hat bei der polizei aber nicht gesagt das ich die plomben ersteigert habe.

nun ist meine größte sorge das er doch noch sagen muß wer ausser ihm noch auf ebay in seinem namen handeln konnte.

die plomben habe ich nie erhalten aber wir haben unsere wohnung in der zeit von 10/2007 bis 03/2008 elektrisch mit einem ölradiator geheizt(heizung funktioniert im haus nicht richtig). haben im abrechnungszeitraum 04/2007 bis 04/2008 fast 8000 kilowatt strom verbraucht( rechnung haben wir schon bekommen).sodas die ista geräte an der heizung auch keinen verbrauch feststellen konnten.

ich habe bis april 2009 noch meine bewähung zu laufen wegen betrug ( 12 taten , provisionsbetrug insgesamt ca. 35000€, 9 monate haft wurden zu 4 jahren bewährung gemacht)

nun ist die frage wie ich und mein bekannter sich jetzt verhalten sollen.

was kann mir passieren? widerruf meiner bewährung und dann gefängnis?

2. Oktober 2008 | 13:59

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:

Da sich der Verdacht einer Straftat in Hinblick auf Ihren Freund nicht bestätigt hat (Vorlage einer nicht auffälligen Heizkostenabrechnung), kommt es zunächst darauf an, ob die Staatsanwaltschaft wegen der Aussage, auch andere hätten Zugang zum ebay-Account, weiterermitteln wird.

Wenn die Staatsanwaltschaft weiterermittelt, hat Ihr Freund als Zeuge zunächst nur dann ein Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO), wenn sich selbst oder einem nahen Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Staftat verfolgt zu werden.

Insoweit ist eine Strafbarkeit wegen Beteiligung (Beihilfe) zum versuchten Betrug zumindest denkbar. Einen solchen Verweigerungsgrund müsste Ihr Freund allerdings auch glaubhaft machen ( § 56 stopp), etwa durch eine eidliche Versicherung.

Es bleibt also abzuwarten, wie die Staatsanwaltschaft hier verfährt und was die Anwältin Ihres Freundes rät und wie sich Ihr Freund infolgedessen verhält.

Sollte er Ihren Namen nennen und werden auch Sie infolgedessen angehört, sollten Sie bereits in Anbetracht der ernstlichen Gefahr einer weiteren Verurteilung einen Anwalt als Beistand nehmen und ebenfalls Akteneinsicht nehmen lassen. Vermeiden Sie es in jedem Fall Angaben zur Sache zu machen, wenn Sie als Beschuldigter vernommen werden.

Im Falle einer Verurteilung besteht die ernstliche Gefahr, des Widerrufs der Bewährung und damit einhergehende Vollstreckung im Vollzug.



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