Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:
Da sich der Verdacht einer Straftat in Hinblick auf Ihren Freund nicht bestätigt hat (Vorlage einer nicht auffälligen Heizkostenabrechnung), kommt es zunächst darauf an, ob die Staatsanwaltschaft wegen der Aussage, auch andere hätten Zugang zum ebay-Account, weiterermitteln wird.
Wenn die Staatsanwaltschaft weiterermittelt, hat Ihr Freund als Zeuge zunächst nur dann ein Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO), wenn sich selbst oder einem nahen Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Staftat verfolgt zu werden.
Insoweit ist eine Strafbarkeit wegen Beteiligung (Beihilfe) zum versuchten Betrug zumindest denkbar. Einen solchen Verweigerungsgrund müsste Ihr Freund allerdings auch glaubhaft machen ( § 56 stopp), etwa durch eine eidliche Versicherung.
Es bleibt also abzuwarten, wie die Staatsanwaltschaft hier verfährt und was die Anwältin Ihres Freundes rät und wie sich Ihr Freund infolgedessen verhält.
Sollte er Ihren Namen nennen und werden auch Sie infolgedessen angehört, sollten Sie bereits in Anbetracht der ernstlichen Gefahr einer weiteren Verurteilung einen Anwalt als Beistand nehmen und ebenfalls Akteneinsicht nehmen lassen. Vermeiden Sie es in jedem Fall Angaben zur Sache zu machen, wenn Sie als Beschuldigter vernommen werden.
Im Falle einer Verurteilung besteht die ernstliche Gefahr, des Widerrufs der Bewährung und damit einhergehende Vollstreckung im Vollzug.
___
Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren. Nutzen Sie hierzu die kostenlose Nachfragefunktion, die persönliche Beratungsanfrage oder die kanzleieigenen Kontaktmöglichkeiten. Beachten Sie bitte, dass im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion nur Fragen beantwortet werden können, die den Regeln dieses Forums entsprechen.
An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen. Die hier gegebene Antwort basiert vollständig auf Ihren eigenen Angaben.
Mit freundlichen Grüßen
Mirko Zieger
-Rechtsanwalt-
Am Kabutzenhof 22
18057 Rostock
fon : 0381-25296960
fax : 0381-25296961
mail: drewelow@mv-recht.de
web: www.mv-recht.de
Antwort
vonRechtsanwalt Mirko Ziegler
Wallstraße 1A
18055 Rostock
Tel: 038151050515
Web: https://www.mv-recht.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Mirko Ziegler