Rechtsanwaltskanzlei Filler
Weender Landstraße 1
37073 Göttingen
Tel.: 0551 – 79 77 666
Fax: 0551 – 79 77 667
E-mail: filler@goettingen-recht.de
In Beantwortung Ihrer Fragen teile ich Ihnen folgendes mit:
Ihr Bekannter lässt sich in Deutschland als selbständiger Erwerbstätiger nieder.
Gemäß § 4 AufenthG
/EWG ist ihm daher eine Aufenthaltserlaubnis-EG zu erteilen. Diese wird üblicherweise auf 5 Jahre befristet. Ein entsprechender Antrag kann bei der Ausländerbehörde gestellt werden, die Erteilung erfolgt in der Regele unproblematisch.
Die Einreise in die Bundesrepublik ist ohne weiteres gestattet (§ 2 AufenthG
/EWG).
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
(Regine Filler)
Rechtsanwältin
Gewerbeanmeldung ohne Aufenthaltsgenehmigung möglich?
19. September 2004 16:44 |
Preis:
30€
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Beantwortet von
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Ausländerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Regine Filler
Hallo,
ein Bekannter aus Polen hat sich in Deutschland eine Wohnung gemietet und möchte ein selbständiges Gewerbe anmelden. Ist das so ohne weiteres möglich? Benötigt er eine Aufenthaltsgenehmigung o.ä.???
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
Deutschland Deutschland Aufenthaltsgenehmigung
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19. September 2004 | 16:48
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
/5,0
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