Warenbetrug

27. September 2008 12:31 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marco Liebmann

Sehr geehrte damen und Herren,

ich habe mich vor einigen wochen in einer sehr schwierigen situation befunden. Mein ex lebensgefährte hat mich vor einiger zeit verlassen. Er ist von heute auf morgen von unserer gemeinsamen wohnung ausgezogen. Wir haben eine gemeinsame tochter die 2 jahre alt ist. Anfangs hat es ziemlich lang gedauert bis ich zu erstmal den unterhalt für meine tochter bekommen hab. Die große gemeinsame wohnung war so teuer und mein monatliches einkommen lag bei 620 Hartz Vier und 197 euro unterhalt den ich allerdings erst später bekommen hab. ich konnte deswegen die miete nicht mehr zahlen und meine vermieterin legte mir eine frist das ich bis zum 28.07.2008 die wohnung zu räumen habe. Das schreiben war von einem rechtsanwalt.Ich sagte das kann ich nicht so schnell ich weiß nicht wo ich mit meiner tochter und sollte hinzu kommt noch das ich noch einmal schwanger war. ich wusste nicht was ich tun sollte ich hatte so angst das ich mit meiner tochter und schwanger auf der straße sitzen würde. Das war so schwer für mich und das hat mich alles so belastet. ich war deswegen sogar beim nervenarzt in behandlung. Am 28.07 2008 stand meine vermieterin vor der tür mit eingen leuten und ihren anwalt. Sie wollte mich räumen. Ich hab geweint und gesagt sie soll mir noch drei wochen zeit geben. Nach einer langer diskussion sagte meine vermieterin wenn ich ihr eine vergleichssumme von 500 euro überweiße kann ich noch 4 wochen in der wohnung bleiben. Ich hatte so angst um meine tochter und das ungeborene kind. Das ging alles so schnell mit der wohnung. Ich habe dann bei mir in der ARGE angerufen wegen dem geld bzw wegen einer kaution für eine neue wohnung denn ich wusste ja nicht mal wie
ich die kaution für eine neue wohnung zahlen sollte. Ich habe ja niemanden. Die sagten mir dann eine kaution zu von 2 moantsmieten aber die wohnung darf nur 2 zimmer sein und darf die kaltmiete von 312 euro nicht übersteigen und die nebenkosten dürfen nicht höher sein wie pro person 23 euro das sind die ARGE richtlinien und nur dann über nehmen sie die kaution. Ich hatte so starke zukunftsängste wusste nicht was ich tun soll und hatte angst jeden tag könnte ich auf der straße sitzen. Ich bin im kopf semtliche sachen durch gegangen wie ich die 500 euro und das geld für eine neue kaution bekommen kann. Ich habe mir viele wohnungen angeschaut aber alle waren nicht im ARGE limit. Ich wusste nicht wo ich das geld herbekommen kann. es musste ja schnell gehen. Dann kam der besagte tag, mein bruder rief mich an und erzählte mir das er heute eine verhandlung gehabt hat wegen warenbetrug. er erzählte mir das er zwei artikel bei ebay verkauft hat in wert von 2000 euro und nicht verschickt hat bzw es dann anderester verkauft hat. Er erzählte mir dann das er bewährung bekommen hat weil er noch nie was angestellt hat. Bei mir trängte die zeit so sehr und ich hätte eine wohnung ab sofort gefunden aber das problem war hierbei sie war nicht im arge limit und ich musste ja dann die kaution selber zahlen bzw meiner vermieterin noch 500 euro zahlen. Ich war so verzweifelt ich wusste nicht was ich machen sollten. Und dann kam ich leider auf eine letzte und leider sehr schlimmen gedanken. Ich versuchte das gleiche zu machen wie mein bruder. Ich habe drei artikel bei ebay verkauft insgesamt 2150 euro und könnte sie natürlich auch nicht versenden. Ich weiß nicht was ich mir dabei gedacht hab so etwas überhaupt zu tun. Aber in dem momentan war ich einfac erstmal froh das ich noch vier wochen in der wohnung bleiben durfte und für die neue wohnung das geld für die kaution hatte. das waren 500 euro vermierterin und 1650 euro kaution. Für mich war des alles so schwer im ersten momentan war ich erstmal froh eine unterkunft zu haben aber danach fing ich an zu denken was hast du da eigentlich getan das ist betrug dachte ich. Aber zu diesem zeitpunkt sah ich mich dazu gezwungen ich konnte nicht mehr denken. nach all den problemen ich habe dann alle angeschreiben von ebay alle drei käufer habe ihnen das erklärt und um eine menschliche verzeihung gebeten das tat alles so weh das ich das gemacht habe. ich habe mich nun heute bei der ortigen polizei bei uns selbst wegen betrug angezeigt und alles gestanden. Der polizist war zwar ziemlich überarscht das ich mich selbst angezeigt habe. Hinzu kommt noch das die zeit mich so sehr belastet hat das ich mein zweites kind verloren habe. Aber die schwere zeit geht weiter denn ich weiß nicht welche strafe mich erwartet. Ich habe eine tochter ich in alleine ich habe niemanden und habe so angst das sie mich jetzt einsperren deswegen ich muß doch für meine tochter sorgen. Bitte helfen sie mir was für eine ´strafe kann ich erwarten ???? was soll ich noch tun????
Ich habe keine vorstrafen das war leider das erste mal

bitte helfen sie mir ...

Sehr geehrte Ratsuchende,

ich möchte Ihre Fragen auf Grund des dargelegten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Ich weise darauf hin, dass dies einer ersten Orientierung über die bestehende Rechtslage dient und ein ggf. persönliches Beratungsgespräch bei einem Anwalt Ihrer Wahl nicht ersetzt.

Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann die rechtliche Beurteilung beeinflussen.

Dies vorangestellt beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Der einfach Betrug hat gemäß § 263 Abs. 1 StGB einen Strafrahmen bis zu 5 Jahren.

Eine Strafaussetzung zur Bewährung kommt bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren in Betracht.

Welche Strafe Sie abschließend erwarten wird, lässt sich derzeit nicht abschließend beurteilen.

Strafschärfend wird berücksichtigt werden, dass Sie einen Erfolg durch den Betrug in voller Absicht herbeiführen wollten, da Sie darauf vertrauten, auf Grund Ihrer fehlenden Vorstrafen eine Bewährungsstrafe zu erhalten und Kenntnis von einer entsprechenden Verurteilung Ihres Bruders hatten.

Sie wollten bewusst und willentlich das Geld aus dem Anbieten von Waren erhalten, obwohl Sie wussten, dass Sie diese gar nicht zur Verfügung stellen können.

Genau hierauf kam es Ihnen an.

Auch der eingetretene Vermögensschaden in Höhe von ca. 2.100,00 Euro kann durchaus strafschärfend zu berücksichtigen sein.

Es liegen bei Ihnen jedoch auch einige Gründe vor, die strafmildern zu berücksichtigen sind.

Zum einen ist dies, dass Sie keine einschlägigen Vorstrafen besitzen.
Ein erheblicher Grund ist Ihre Reue und Schuldeinsicht sowie die Selbstanzeige.

Sie haben sich bei den potentiellen Käufern entschuldigt und Ihre Schuld eingesehen.

Als weiterer Milderungsgrund kommt das Handeln aus wirtschaftlicher und finanzieller Not in Betracht.

Auch der Verlust des eigenen ungeborenen Kindes kann als Nachtatumstand Berücksichtigung finden.

Auf Grund einer Abwägung der genannten Gründe sollte in Ihrem Fall von einer Freiheitsstrafe die zur Bewährung ausgesetzt wird schlimmstenfalls auszugehen sein.

Ggf. kommen auch eine Geldstrafe und soziale Arbeitsstunden auf Sie hinzu. Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung, so denke ich kommt in Ihrem Fall nicht in Betracht, da auf Grund Ihres Schuldeingeständnisses und der Selbstanzeige davon auszugehen ist, dass Sie zukünftig ein straffreies Leben führen werden.

Insofern kann Ihnen eine günstige Sozialprognose beigepflichtet werden.

Es ist Ihnen in jedem Fall zu empfehlen, sich mit den Ebay-Käufern nochmals in Verbindung zu setzen und eine Wiedergutmachung anzustreben, da natürlich auf Sie noch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen zukommen werden.

Auch diese Wiedergutmachung, in Form der Rückzahlung der Beträge wird strafmildernd gewertet werden.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.

Ich hoffe allerdings auch, dass Sie trotz Ihrer schwierigen Umstände den Betrag in Höhe von 70,00 Euro, den Sie hier eingesetzt haben zahlen werden, und nicht dazu neigen, im Fall der Nichtzahlung einen weiteren Straftatbestand des Eingehungsbetruges zu erfüllen.

Bestehende Unklarheiten beantworte ich Ihnen gern innerhalb der kostenlosen Nachfragefunktion, wobei ich darum bitte, die Vorgaben dieses Forums zu beachten.

Darüber hinausgehende Fragen beantworte ich Ihnen gern im Rahmen einer Mandatserteilung.
Durch eine Mandatserteilung besteht auch die Möglichkeit einer weiterführenden Vertretung.
Die Kommunikation bei größerer Entfernung kann via Email, Post, Fax und Telefon erfolgen und steht einer Mandatsausführung nicht entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Liebmann
Rechtsanwalt

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