Private Pfändung in GbR

25. September 2008 19:53 |
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Gesellschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo
Heute war ein Gerichtsvollzieher in meinem Laden.
Er wollte Private Schulden bei mir eintreiben, Schulden die nix mit meinem Unternehmen zu tun haben.
Bei dem Laden handelt es sich um eine GbR wo ich einer der Gesellschafterinnen bin.
Nun wollte der GV die Kasse sehen und pfändete sogleich den gesammten Inhalt.
Auch der Widerspruch des 2ten Gesellschafters war ihm egal.
Meine Frage:
Darf der Gv die gesamte Kasse pfänden obwohl es ja durch die GbR nicht komplett mir gehört?
der 2te Gesellschafter ist nu sauer und verlangt dieses Geld von mir umgehend zurück.

Ist dies so rechtens?
Was kann ich tun?

25. September 2008 | 21:08

Antwort

von


(139)
Nördliche Auffahrtsallee 65
80638 München
Tel: 089 / 550 559 45
Web: https://www.ra-manfredbinder.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworte.

Das Geld in der Kasse gehört zum Gesellschaftsvermögen der GbR (§ 718 BGB ). Um in das Vermögen einer Gesellschaft zu vollstrecken, bedarf es einen Titel gegen die GbR selbst und/oder einen Titel gegen alle Gesellschafter der GbR. Ein Titel gegen einen einzelnen Gesellschafter berechtigt nicht zur Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen, sondern allein in dessen Privatvermögen. Hierzu gehören sowohl der Gesellschaftsanteil wie aber auch übertragene Rechte aus dem Gesellschaftsverhältnis (z.B. der Gewinnanteil).

Als Rechtsmaßnahme kommt hier die Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO in Betracht.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit weiterhelfen konnte. Bei Unklarheiten verweise ich auf die kostenlose Nachfrageoption.


Mit freundlichen Grüßen

Manfred A. Binder
Rechtsanwalt


info@ra-manfredbinder.de

Ich darf schließlich noch auf Folgendes hinweisen:
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.



ANTWORT VON

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