Übertragsvertrag

10. September 2008 05:21 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Meiner Frau ist von ihren Eltern das neugebaute Haus, in dem wir seit 8 Jahren wohnen und für das wir Miete in Höhe der Tilgungsraten und Nebenkosten zahlen, übertragen worden. Jetzt werden die noch ausstehenden Kreditverträge von uns beiden (Ehepartner, ich Alleinverdiener) übernommen.
Ist diese Haus/Grundstück über die Zugewinngemeinschaft auch mit mein Eigentum, auch wenn ich nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bin? Oder sollte ich auf Erstellung eines Übertrags zu gleichen Teilen seitens meiner Frau bestehen ?

10. September 2008 | 05:26

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie sind nicht Miteigentümer des Grundstückes mit dem Haus. Dieses werden Sie nur durch Übertragung des Miteigentumsanteils durch Ihre Frau und der Eintragung im Grundbuch.

Vorbehaltlich einer genauen Prüfung und weiteren Interessenabwägung empfielt sich die Übertragung des Miteigentumsanteils. Die Vor-und Nachteile einer solchen Vorgehensweise sollten Sie aber vor Ort mit einem Rechtsanwalt unter Berücksichtigung Ihrer Verhältnisse in einer persönlichen Beratung noch einmal erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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