Sehr geehrte Ratsuchende,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.
Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Tatsachen kann die Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Es können nur die wesentlichen Aspekte des Falles geklärt werden.
Aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Im Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts findet keine Löschung der Eintragung statt, obwohl alle Gläubiger befriedigt wurden. Die Tatsache, dass ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wurde, hat die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis herbeigeführt.
Auch wenn nach Antragstellung alle Forderungen, die dem Insolvenzantrag zugrunde lagen, befriedigt werden, kommt dennoch eine vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis nicht in Betracht. Das Gläubigerschutzinteresse wird höher bewertet als das Löschungsinteresse des Schuldners.
Beigefügt ist hier eine Quellenangabe für einen Beschluss des AG Köln: Beschluss des AG Köln vom 15.08.2003 71 IK 45/00
NJW Heft 41/2003, Seite XII, Gericht: AG Köln, Aktenzeichen: 71 IK 45/00
Es tut mir leid, dass ich Ihnen hier keine positive Auskunft geben kann.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Mareike Preu
Rechtsanwältin
www.kanzlei-preu.de
Löschung Eintragung beim Amtsgericht
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Insolvenzrecht
Ich hatte vor drei Jahren eine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt die in einer Vollstreckung bzw. in einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens seitens des Finanzamts gipfelte. Auf Empfehlung meines damaligen Anwaltes und seine Zusicherung das dies keine Konsequenzen in Bezug auf Negativeinträge für mich hätte, liess ich das Finanzamt den Antrag auf Insolvenz stellen der dann Mangels Masse abgewiesen wurde. Da ich mehrere Immobilien besitze die noch finanziert sind hätte scih damit im Zuge einer Vollstreckung natürlich ein negatives Ergebnis ergeben.
Kurz darauf habe ich mich mit dem Finanzamt geeinigt und alle Forderungen wurden beglichen. Weitere Gläubiger gab es nicht.
Nun wurde aber natürlich entgegen der Aussage meines Anwaltes die Ablehnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht eigetragen. Laut Amtsgericht bleibt dieser Eintrag nun 5 Jahre bestehen unabhängig ob daran irgendwelche Forderungen gekoppelt sind oder nicht.
Mein Problem ist das dieser Eintrag natürlich eine Hinderung für jede Kredit- Konto- Leasing- usw. Anfrage ist da dieser Eintrag bei der Schufa, Kreditreform, Infoscore usw. auftaucht. Da ich selbstständig bin ist das natürlich ein großes Problem für mich.
Gibt es eine Möglichkeit den Eintrag zu löschen???
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