Sehr geehrter Ratsuchender,
für ihre Anfrage möchte ich Ihnen danken und diese unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:
Gemäß § 892 Absatz 1 BGB
gilt der Inhalt des Grundbuches zugunsten desjenigen als richtig, welcher ein Recht an einem Grundstück erwirbt, es sei denn, dass im Grundbuch ein Widerspruch gegen die Richtigkeit eingetragen oder die Unrichtigkeit dem Erwerber bekannt ist.
Folglich reicht es in Ihrem Fall für die Wirksamkeit des notariellen Kaufvertrages aus, wenn Sie die Zustimmung aller im Grundbuch stehenden Eigentümer in der notariell erforderlich Form erhalten, da ich aufgrund Ihrer Schilderung davon ausgehe, dass weder ein Widerspruch im Grundbuch eingetragen ist, noch sie Kenntnis von der Unrichtigkeit des Grundbuches haben.
Allein für den Fall, dass die verstorbene Ehefrau als Miterbin noch im Grundbuch stehen würde, würde der entsprechende Erbe für den Nachweis des Erbes des Anteils der Verstorbenen am Grundstück einen entsprechenden Erbschein benötigen.
Ich hoffe, Ihnen mit vorstehender Beantwortung einen ersten Überblick verschafft zu haben und wünsche Ihnen für die Klärung der Angelegenheit viel Erfolg.
Ich weise Sie darauf hin, dass das Hinzufügen- oder Weglassen von Sachverhaltsdetails zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen kann.
Gern können Sie die Nachfragefunktion nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Lattreuter
- Rechtsanwalt -
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Grundstückskauf-notarieller Vertrag
26. August 2008 15:35 |
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Vertragsrecht
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Rechtsanwalt Christoph Lattreuter
Hallo,ich möchte von einer Erbengemeinschaft ein Stück Wiese kaufen.Alle stehen im Grundbuch und sind einverstanden.Der beauftragte Notar verlangt jetzt von einem Miterben,dessen Ehefrau verstorben ist, den Nachweis,wie die verstorbene Ehefrau zum erben gekommen ist.(Sie war das Kind des Erblassers)
Der Miterbe hat ein Berliner Testament vorgelegt,indem er eindeutig als Erbe hervorgeht.
Ist es nicht ausreichend,daß der Miterbe bereits im Grundbuch steht?
Mit freundlichem Gruß
Opelfreund1
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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