Fallübernahme: Ruecktritt vom Kaufvertrag Audi S6 e-tron 370 - Streit mit Audi

8. Oktober 2025 12:36 |
Preis: 80,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um die Uebernahme der rechtlichen Vertretung in einer Angelegenheit gegen die Audi Frankfurt GmbH, Hanauer Landstrasse 144, 60314 Frankfurt am Main, wegen maengelbedingtem Ruecktritt vom Kaufvertrag meines Fahrzeugs Audi S6 e-tron 370 (FIN WAUZZZGH6SA002388).
Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung des bisherigen Sachverhalts:
Fahrzeug am 2025 bei Audi Frankfurt GmbH erworben (Neuwagen, Tacho bei Uebergabe 38 km, spaeter auf Achse ausgeliefert – Ankunft mit ueber 800 km).
Zahlreiche Maengel seit Auslieferung, u. a. Fehlfunktionen der Assistenzsysteme, Alexa Integration, HUD, Soundanlage, Ladeprobleme, fehlerhafte Reichweitenanzeige, brummende Geraeusche und diverse Softwarefehler.
Nachbesserungsaufforderung am 11.09.2025 mit Frist bis 30.09.2025 zur vollstaendigen Mangelbeseitigung.
Audi Esbjerg (DK) am 09.09. und 23.09.2025: keine Kapazitaet, Nachbesserung abgelehnt.
Audi Oldenburg am 23.09.2025: ebenfalls Ablehnung mangels Kapazitaet.
Audi Frankfurt vom 05.–09.09.2025 mehrfach kontaktiert, keine Terminvergabe, lediglich eine Rueckrufbestaetigung durch Herrn Seifert am 09.09.2025. Danach keine Reaktion.
Nachbesserungsfrist somit am 30.09.2025 fristlos abgelaufen.
Ruecktrittserklaerung am 01.10.2025 uebersandt.
Keine Reaktion oder Ruecknahme bis heute (08.10.2025).
Kein Mietwagen gestellt; Anmietung unmoeglich wegen Fuehrerscheinbedingungen (Premiumklasse erfordert >2 Jahre Fahrerfahrung).
Zur Schadensminderung am 01.10.2025 Neufahrzeug erworben, Auslieferung steht noch aus.
Das mangelhafte Fahrzeug wird weiterhin genutzt (ausschliesslich notwendige Fahrten, Assistenzsysteme deaktiviert).
Ab Ende Oktober bin ich fuer etwa 5 Monate im Ausland. Fahrzeug wird auf eigenem Grundstueck auf Kosten von Audi abgestellt (10 EUR pro Tag Standgebuehr), bis Audi die Ruecknahme vornimmt.
Ich bitte um Prüfung der Erfolgsaussichten eines Ruecktritts sowie etwaiger Ansprueche auf Kaufpreisrueckerstattung, Nutzungsausfall, Standkosten, Mietwagenersatz und Anwaltskosten gemaess §§ 437 Nr. 2, 280, 286, 323 BGB.
Gern stelle ich Ihnen saemtliche Schriftwechsel, Fehlerprotokolle, Nachbesserungsaufforderungen, die Bestaetigungen von Audi Esbjerg und Oldenburg sowie den Ruecktrittstext zur Verfuegung.
Ich bitte um Rueckmeldung, ob Sie die Vertretung uebernehmen koennen, und ggf. um Mitteilung, welche Unterlagen Sie zunaechst benoetigen.
Mit freundlichen Gruessen
Julian Kuhnert

8. Oktober 2025 | 13:00

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Sachmängeln

Nach Ihrer Darstellung handelt es sich um einen Neuwagenkauf, bei dem das Fahrzeug bereits bei Übergabe eine deutlich höhere Laufleistung als vereinbart aufwies und zudem zahlreiche erhebliche Mängel (u.a. Fehlfunktionen der Assistenzsysteme, Softwarefehler, Ladeprobleme) aufgetreten sind. Sie haben der Audi Frankfurt GmbH nachweisbar eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt (bis 30.09.2025), die fruchtlos verstrichen ist, da weder Audi Frankfurt noch die anderen kontaktierten Audi-Betriebe die Nachbesserung durchgeführt haben.

Nach § 437 Nr. 2 BGB i.V.m. §§ 323, 440 BGB sind Sie zum Rücktritt berechtigt, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und die Nachbesserung fehlgeschlagen oder verweigert wurde. Nach § 440 Satz 2 BGB gilt die Nachbesserung in der Regel nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. In Ihrem Fall wurde die Nachbesserung von mehreren Audi-Betrieben abgelehnt bzw. nicht durchgeführt, sodass die Voraussetzungen für einen Rücktritt erfüllt sind.

Sie haben den Rücktritt am 01.10.2025 erklärt. Die Rücktrittserklärung ist nach § 349 BGB formfrei möglich und wurde von Ihnen nachweisbar übersandt.


2. Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises

Mit wirksamem Rücktritt wandelt sich das Vertragsverhältnis in ein Rückgewährschuldverhältnis (§§ 346 ff. BGB). Sie können die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs verlangen. Für die Zeit der Nutzung ist ein Wertersatz für die gefahrenen Kilometer zu leisten (§ 346 Abs. 1, 2 BGB). Die genaue Berechnung erfolgt nach der üblichen Formel: (Kaufpreis x gefahrene km) / voraussichtliche Gesamtlaufleistung.


3. Nutzungsausfall und Standkosten

Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht grundsätzlich nur, wenn Sie das Fahrzeug wegen der Mängel nicht nutzen konnten und kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stand. Da Sie das Fahrzeug weiterhin für notwendige Fahrten nutzen, dürfte ein Nutzungsausfall nur für die Zeit geltend zu machen sein, in der das Fahrzeug tatsächlich nicht nutzbar war.

Die Standkosten (10 EUR/Tag) können als Verzugsschaden nach §§ 280, 286 BGB geltend gemacht werden, sofern Audi Frankfurt sich mit der Rücknahme des Fahrzeugs im Verzug befindet und Sie das Fahrzeug auf eigene Kosten abstellen müssen. Voraussetzung ist, dass Sie Audi Frankfurt zur Rücknahme aufgefordert und auf die entstehenden Kosten hingewiesen haben.


4. Mietwagenkosten

Ein Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten besteht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie aufgrund der Mängel auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen waren und ein Mietwagen aus objektiven Gründen (z.B. Führerscheinbedingungen) nicht angemietet werden konnte. In diesem Fall kann ggf. ein Nutzungsausfall geltend gemacht werden.


5. Anwaltskosten

Die Kosten für die anwaltliche Vertretung sind als Verzugsschaden nach § 280, 286 BGB erstattungsfähig, sobald sich Audi Frankfurt mit der Rückabwicklung im Verzug befindet, was nach Ihrer Schilderung der Fall ist.


6. Weitere Vorgehensweise und benötigte Unterlagen

Die Erfolgsaussichten für den Rücktritt und die Rückabwicklung des Kaufvertrags sind nach Ihrer Schilderung als sehr gut einzuschätzen, da die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und Sie die Nachbesserung erfolglos und nachweisbar eingefordert haben.


Für die weitere Bearbeitung benötige ich folgende Unterlagen:

- Kaufvertrag und Übergabeprotokoll

- Schriftwechsel mit Audi Frankfurt und den anderen Audi-Betrieben (insbesondere Nachbesserungsaufforderungen, Ablehnungen, Rücktrittserklärung)

- Fehlerprotokolle und Dokumentation der Mängel

- Nachweise über die Nutzung des Fahrzeugs (Kilometerstände)

- Nachweis über die Standkosten (z.B. Fotos, Lage des Grundstücks, Begründung der Kostenhöhe)

- Nachweis über den Erwerb des Ersatzfahrzeugs

- ggf. Nachweise über vergebliche Mietwagenanfragen


Bitte senden Sie mir diese Unterlagen per E-Mail an info@juravo.de zu. Nach Sichtung werde ich mich erneut bei Ihnen melden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


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