Verletzung durch Feuerwerk
20. August 2008 21:44
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Preis:
30€
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Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Am 27.07.2008 besuchte ich ein Feuerwerk, das im Rahmen eines öffentlichen Festes (Volksfest) mit sehr vielen Zuschauern veranstaltet wurde.
Bei diesem Feuerwerk flog ein Teil von einem Feuerwerkskörper in mein linkes Auge. Wir standen ordnungsgemäß weit weg von den Absperrungen.
Ich und noch ein weiterer Mann, der am Arm verletzt wurde, sind auf dem Fest von einem Notarzt erstversorgt worden. Meine Frau fuhr mit mir sofort danach in die Augenklinik. Zuvor haben wir noch bei der Polizei, die auch auf dem Fest war, nachgefragt, was wir machen können. Die Beamten meinten nur, dass jeder für sich selbst verantwortlich wäre und dass wenn man ein Feuerwerk besucht, damit rechnen müsse, dass Teile herunterfallen.
Ich konnte an diesem Tag und in den nächsten Tagen mit dem betroffenen Auge fast nichts mehr sehen und hatte auch Tage danach noch sehr starke Schmerzen. Wir verbrachten die ganze Nacht in der Augenklinik, und ich musste insgesamt noch viermal zum Augenarzt. Ich musste ständig mein Auge mit Salben und Tropfen behandeln.
Mittlerweile geht es meinem Auge soweit wieder gut, jedoch sind Spätfolgen lt. Ärzte noch nicht auszuschließen.
Am Tag nach dem Feuerwerk fuhren wir zu dem Platz, an dem das Feuerwerk abgeschossen wurde. Dort fanden wir hunderte korkengroße Ton-Klumpen, die eindeutig vom Feuerwerk stammten. Diese Geschosse waren auf dem ganzen Festplatz verteilt und es ist ein Wunder, dass nicht mehr Leute verletzt wurden. Wir sind uns ganz sicher, dass diese von dem Feuerwerk stammten, da diese teilweise noch in der Kartonhülle steckten und nach Schwarzpulver rochen.
Ich rief dann am 28.07.2008 direkt bei dem Feuerwerksbetreiber an und schilderte ihm diesen den Fall. Er meinte, dass er auch noch mal an der Abschussstelle war, da ihm die Polizeibeamten bereits gesagt hätten, dass ich verletzt wurde. Er erzählte mir, dass er auch diese Ton-Klumpen gefunden hätte und meinte, dass dies auf keinen Fall sein dürfte. Er wies auch keine Schuld von sich, sondern sagte, dass er die Verantwortung dafür habe. Er gab allerdings die Hauptschuld dem Feuerwerkshersteller. Er meinte, dass er sofort eine Meldung machen würde, damit dieser spezielle Feuerwerkskörper aus dem Verkehr gezogen und überprüft wird. Ich fragte ihn dann, wie es aussieht mit Schadensersatz und Schmerzensgeld. Er sagte, er müsse das mit dem Hersteller erst klären und das könne dauern. Er könnte mir aber auf alle Fälle ein Feuerwerk für Silvester spendieren. Ich lehnte natürlich ab. Er bat mich, ihm meinen Fall schriftlich mitzuteilen, d.h. was und wie es passiert ist.
Am 07.08.2008 schickte ich mein Schreiben ab. Am 12.08.2008 bekam ich vom Feuerwerksveranstalter per Einschreiben die Nachricht, dass er mein Schreiben und den Fall seiner Haftpflichtversicherung meldet. Auf eine Anzeige auf fahrlässige Körperverletzung sah ich bisher ab.
Heute am 20.08.08 erhielt ich ein Schreiben von seiner Haftpflichtversicherung.
In dem Schreiben steht, wörtlich:
„Sie machen Schadenersatzansprüche im oben genannten Schadenfall geltend.
Unser Versicherer hat am 27.7.2008 das Feuerwerk abgefeuert.
Beim Aufbau des Feuerwerks wurden durch mehrere Pyrotechniker und der Feuerwehr der Schutzbereich abgesichert und alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen und eingehalten.
Nach dem Abbrennen erhielt Herr XXX den Hinweis auf Ihre Verletzung. Das herabfallende Teil identifizierte sich als schwere Bombettenabschlusskappe die weit über den Sicherheitsbereich hinausschoss.
Nach Rücksprache mit dem Hersteller, der Firma XXX, hat dieser falsche Angaben zum Schutzabstand seine Artikels angegeben, weshalb es zu diesem Vorfall kommen konnte.
Eine Haftung unseres Versicherten können wir in dieser Sache nicht erkennen, da er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im hohen Maße erfüllt hat.
Da ein Produktmangel an dem Artikel „XXX“ vorliegt, stellen wir Ihnen anheim, Ihre Ansprüche direkt beim Hersteller „xxx“ geltend zu machen.
Eine Entschädigungszahlung ist uns daher nicht möglich.“
Auf der Homepage des deutschen Vertreibers dieser Feuerwerkskörper ist mittlerweile eine Stellungnahme zu einer Produktwarnung erschienen. Diese Produktwarnung einer Behörde handelt von ähnlichen Unfällen mit dem verwendeten Feuerwerkskörper. Der deutsche Vertreiber relativiert diese Produktwarnung und weist darauf hin, dass von dem Produkt „kein akutes Gefahrenpotential besteht“.
Nun meine Fragen:
1. Ist es ratsam, eine Anzeige auf fahrlässige Körperverletzung zu tätigen und welche Kosten könnten da auf mich zukommen? Ich besitze keine Rechtschutzversicherung.
2. Ist es richtig, dass ich mich selbst um meine Schmerzensgeld- bzw. Schadensersatzforderung beim Hersteller kümmern muss, so wie es die Versicherung mir schreibt? Wer muss für meinen Schaden aufkommen? Wer muss dafür haften? Der Feuerwerksbetreiber?
3. Wie hoch kann ich meine Schmerzensgeldansprüche geltend machen? Ich stelle mir ca. 500 Euro vor. Ist die Summe zu hoch oder zu wenig?
Vielen Dank und freundliche Grüße