Rechnung Teilstornierung wer bezahlt was?

Meine Partnerin hat im Februar 2x eine Reise in unser Hotel auf Zypern gebucht. 1x für Sie und Ihre Mutter, 1x für mich mit Ihrem Vater (Angebot genutzt, daher 2 Buchungen).
Nun habe ich mich am 23.07. getrennt und es gibt unterschiedliche Meinungen wer was wie in welcher Höhe bezahlt.

V Tours kann die neue Rechnung angeblich nicht detailliert darstellen welche Kosten an der Person hängen bleiben (mir) der nicht mitfliegt und welche Kosten der Vater noch trägt. Ich habe einen Rechenweg, meine Ex-Partnerin hat einen rechenweg und das Ergebnis weicht deutlich voneinander ab.

Ursprünglicher Reisepreis für beide: 4159€
Anzahlung: 1507€
Restbetrag: 2652€

Pro Person: 2079,50€ bzw. 1326€

Neuer Reisepreis: 4421€
abzgl. Stornokosten v. Mir -728€ (ich)
Neuer Rechnungsbetrag: 3693€

Anzahlung: 1507€

Restzahlung lt. Neuer Rechnung:
2.874€ bzw. 2914€ da noch einmal 40€ Anzahlung dazu gekommen sind.


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Bei einer Pauschalreise gilt immer: Vertragspartner ist die Person, die die Buchung abgeschlossen hat. Wird eine Teilstornierung vorgenommen, berechnet der Veranstalter die Kosten nicht einfach pro Kopf, sondern nach seinen AGB. Dort ist geregelt, dass Stornokosten pro storniertem Reiseteilnehmer anfallen und gleichzeitig für die verbleibenden Mitreisenden ein neuer Reisepreis berechnet wird. Der Grund: Flüge, Zimmer oder Transfers sind oft als Paket kalkuliert, sodass eine Person weniger nicht automatisch nur den „halben Anteil" spart.

In Ihrem Fall war der ursprüngliche Preis 4.159 €. Nach Ihrer Stornierung hat der Veranstalter für Sie 728 € Stornokosten festgesetzt. Damit ist Ihre Zahlungspflicht grundsätzlich auf diesen Betrag beschränkt. Der neue Gesamtpreis für die übrigen Mitreisenden wurde mit 4.421 € angesetzt. Nach Abzug der Stornokosten ergibt sich der Rechnungsbetrag von 3.693 €. Dieser Betrag betrifft ausschließlich die Reisenden, die die Reise tatsächlich antreten. Dass die Restzahlung in der Rechnung etwas höher angegeben wird (2.874 € bzw. 2.914 €), hängt offenbar mit einer ungleichmäßigen Verteilung der bereits geleisteten Anzahlung zusammen. Das ist eine interne Berechnungsweise des Veranstalters und kann auf den ersten Blick widersprüchlich wirken, ist aber systembedingt.

Für Sie ist entscheidend: Mit der Zahlung der Stornokosten von 728 € ist Ihr Anteil erledigt. Den Rest müssen die verbleibenden Reisenden tragen, unabhängig davon, wie diese den Betrag untereinander aufteilen. Bitten Sie V Tours um eine schriftliche Stornobestätigung mit ausgewiesenem Kostenanteil, dann haben Sie einen eindeutigen Nachweis. So vermeiden Sie, dass später noch über angebliche Restbeträge gestritten wird.

Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


Rückfrage vom Fragesteller 23. August 2025 | 07:03

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Lorenz,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe bereits Geld an sie überwiesen, nach ihrer Ausunkt nun zuviel. Ich werde dieses nun natürlich zurückfordern. Wenn sie auf meine Rückforderung nicht eingeht, 2.190€, macht Sinn diesen dann einzuklagen? Rechtsschutz ist vorhanden und könnte ich im Falle einer Verhandlung mit Verurteilung meine Kosten als Schadensersatz geltend machen?

Ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Unterstützung.

Freundliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. August 2025 | 09:50

Ich empfehle Ihnen, zunächst den Kontakt herzustellen, gegebenenfalls auch noch einmal zur Geschäftsführung über die Kontaktdaten im Impressum.

Wenn Sie eine Rechtsschutz haben, rate ich Ihnen den Fall bei Bedarf dort entsprechend darzulegen, dann stellt man Ihnen in den meisten Fällen eine Kooperationsanwalt zur Verfügung, für Sie die günstigste Lösung.

Herzliche Grüße!

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