Verstopfter Regenwasserkanal durch Wurzeln vom Baum des Nachbarn

| 12. August 2025 08:16 |
Preis: 40,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


20:31

Guten Morgen, folgende Situation: Wir sind im Besitz einer Doppelhaushälfte, auf dem Hof ist ein Gulli der zum Fallrohr geht. Der Regenwasserkanal führt durch das Grundstück des Nachbarn, den wir beide benutzen. Wir hatten nun bei Starkregen den Hof voller Wasser das bis kurz vor die Hauswand kam, konnte über den Gulli nicht mehr abfliesen, wir hatten die Befürchtung das es mal soweit kommt dass das Wasser die Hauswand erreicht, wir dann einen Wasserschaden haben, deshalb war Eile geboten. Daraufhin habe ich eine Rohrreinigungsfirma beauftragt die Ursache zu finden und zu beheben. Wir sind davon ausgegangen das die Ursache zwischen dem Gulli und dem Fallrohr liegt. Die Firma hat mit der Videoinspektion festgestellt das die Ursache an den Wurzeln des Baumes liegt, der auf dem Grundstück des Nachbarn steht, welche in das Rohr eindrangen und wie ein Sieb fungierten. Der Strang von über 2 Meter Länge und eine Gewicht von 125 kg konnte in einem Satz entfernt werden, wurde durch die Wurzeln zu einem Gebilde. Nun die Frage, muss ich als Auftragsgeber die Rechnung bezahlen oder der Besitzer des Baums? Die Videoinspektion hat ergeben das alle anderen Rohr frei und unbeschädigt sind.

12. August 2025 | 09:02

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
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Sehr geehrte Fragenstellerin,

vorrangig schulden Sie als Auftraggeber immer die Zahlung der Rechnung selbst. Aber in der Tat können Sie über § 1004 BGB bzw. § 823 BGB vom Nachbar Regress verlangen, weil sein Baum die Leitung beschädigt hat. Das ist absolut zutreffend.

Vertiefend eräuternd:

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-schaeden-durch-baumwurzeln_258_594612.html

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


Rückfrage vom Fragesteller 14. August 2025 | 19:49

Können wir von den Nachbarn verlangen das sie das defekte Abwasserrohr auf ihre Kosten reparieren lassen, damit wir nicht nochmal den Hof voller Wasser haben wenn das Rohr durch die Wurzeln wieder verstopft wird.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. August 2025 | 20:31

Sehr geehrte Fragenstellerin,

ja. Das können Sie. Setzen Sie den Nachbarn per Einwurfeinschreiben eine Frist hierzu auf den 15.09.2025.

Wenn die Nachbarn diese Frist missachten, wenden Sie sie sich an einen lokalen Anwalt. Der Nachbar ist ab dann im Verzug und muss auch die Anwaltskosten zahlen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger

Bewertung des Fragestellers 15. August 2025 | 08:56

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