Sehr geehrte Fragenstellerin,
vorrangig schulden Sie als Auftraggeber immer die Zahlung der Rechnung selbst. Aber in der Tat können Sie über § 1004 BGB bzw. § 823 BGB vom Nachbar Regress verlangen, weil sein Baum die Leitung beschädigt hat. Das ist absolut zutreffend.
Vertiefend eräuternd:
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-schaeden-durch-baumwurzeln_258_594612.html
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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E-Mail:
Können wir von den Nachbarn verlangen das sie das defekte Abwasserrohr auf ihre Kosten reparieren lassen, damit wir nicht nochmal den Hof voller Wasser haben wenn das Rohr durch die Wurzeln wieder verstopft wird.
Sehr geehrte Fragenstellerin,
ja. Das können Sie. Setzen Sie den Nachbarn per Einwurfeinschreiben eine Frist hierzu auf den 15.09.2025.
Wenn die Nachbarn diese Frist missachten, wenden Sie sie sich an einen lokalen Anwalt. Der Nachbar ist ab dann im Verzug und muss auch die Anwaltskosten zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger