Schulabmeldung bei geteiltem Sorgerecht

6. August 2025 21:02 |
Preis: 40,00 € |

Familienrecht


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Die Mutter und der Vater eines Kindes wählen zusammen eine weiterführende Schule für das Kind aus und unterschreiben beide die Anmeldung für die Schule. Danach trennen sich die beiden Elternteile. Darf einer von beiden ohne das Einverständnis (bzw. gegen den Willen) des anderen die Anmeldung an der Schule zurücknehmen, ohne über das Gericht zu gehen, wenn beide das gemeinsame Sorgerecht haben?
Hierbei sind es noch mehrere Monate vor dem Start des Schuljahres, das Kind ist angemeldet, die Anmeldung ist bestätigt, das Kind hat den Unterricht aber noch nicht besucht.

6. August 2025 | 21:29

Antwort

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Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.

Wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, ist die Wahl der weiterführenden Schule eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung, die gemeinschaftlich getroffen werden muss. Ein Elternteil darf ohne die Zustimmung des anderen nicht einseitig die Anmeldung zurücknehmen oder ändern, wenn beide zuvor gemeinsam die Anmeldung unterschrieben haben.
Nach der Rechtsprechung und Schulgesetzen (z.B. § 88 Abs.4 SchulG Berlin) wird zwar bei der Anmeldung in der Regel vermutet, dass ein unterzeichnendes Elternteil auch für den anderen handelt. Dennoch gilt, dass grundlegende Entscheidungen (wie die Wahl der Schule oder deren Rücknahme) gemeinsam zu treffen sind. Kann keine Einigung erzielt werden, ist der Weg über das Familiengericht notwendig, um eine Entscheidung herbeizuführen.

Falls ein Elternteil mit der Anmeldung nicht einverstanden ist, sollte er dies dem Schulamt bzw. der Schule mitteilen und zugleich gerichtlich eine Klärung herbeiführen. Ein einseitiges Handeln kann rechtlich unwirksam sein und später angefochten werden.

Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
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