Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach dem gegebenen Kontext besteht für Ihr Unternehmen durchaus ein rechtliches Risiko, wenn Sie als Collab-Partner auf Instagram Beiträge und Reels von Usern übernehmen, in denen nicht-lizenzfreie Musik verwendet wird.
Zunächst ist festzuhalten, dass die Verwendung von nicht-lizenzierter Musik in Social-Media-Beiträgen grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Dies gilt unabhängig davon, ob der Beitrag von Ihnen selbst oder von einem Dritten (hier: dem User) erstellt wurde. Sobald Sie als Collab-Partner auftreten und der Beitrag auch in Ihrem Unternehmens-Feed erscheint, machen Sie sich diesen Inhalt zumindest teilweise zu eigen.
Entscheidend ist, ob Sie sich die fremden Inhalte "zu eigen machen". (vgl. z.B. BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07). Wichtig ist daher, dass die Inhalte deutlich als fremde Inhalte gekennzeichnet werden. Für fremde Inhalte haften Sie erst, wenn Sie diese nach positiver Kenntnis von deren Rechtswidrigkeit nicht umgehend entfernen.
Das bedeutet: Wenn Sie als Unternehmen durch die Annahme der Collab-Anfrage den Beitrag in Ihren eigenen Feed übernehmen, besteht die Gefahr, dass Sie sich diesen Inhalt zu eigen machen. Dies gilt insbesondere, wenn der Beitrag verkaufsfördernd für Ihr Unternehmen wirkt, wie Sie selbst anmerken. In diesem Fall ist die Abgrenzung zwischen fremdem und eigenem Inhalt für Außenstehende nicht immer klar, und Sie profitieren wirtschaftlich von dem Beitrag.
Selbst wenn Sie den Beitrag als fremden Inhalt kennzeichnen, haften Sie ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Kenntnis von einer Rechtsverletzung (hier: Urheberrechtsverletzung durch nicht-lizenzierte Musik) erlangen und den Beitrag nicht umgehend entfernen. Das Risiko einer Abmahnung besteht also insbesondere dann, wenn Sie wissen oder wissen müssten, dass in dem Beitrag nicht-lizenzierte Musik verwendet wird.
Zusammenfassend:
- Sie laufen Gefahr, abgemahnt zu werden, wenn Sie als Collab-Partner Beiträge/Reels mit nicht-lizenzfreier Musik in Ihren Unternehmens-Feed übernehmen.
- Die Haftung kann auch dann greifen, wenn Sie nicht der ursprüngliche Ersteller sind, insbesondere wenn Sie sich den Inhalt zu eigen machen oder von der Rechtswidrigkeit Kenntnis haben.
- Eine klare Kennzeichnung als fremder Inhalt kann das Risiko mindern, schützt Sie aber nicht vollständig, wenn Sie von der Rechtsverletzung wissen.
- Da die Beiträge verkaufsfördernd für Ihr Unternehmen sind, ist die Schwelle zur eigenen Verantwortlichkeit schnell überschritten.
Mein Rat: Sie sollten Collab-Anfragen für Beiträge mit nicht-lizenzfreier Musik nicht annehmen oder zumindest vor Annahme prüfen, ob die verwendete Musik lizenziert ist. Andernfalls besteht ein erhebliches Risiko für Abmahnungen und Schadensersatzforderungen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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Rechtsanwalt Jan Wilking
Danke für die ausführliche Antwort, ich habe es befürchtet. Gehe ich also recht in der Annahme, dass ein weltbekannter Song von AC/DC eine größere Gefahr darstellt als ein Song von irgendeinem No-Name Künstler? Im zweiteren Fall könnte man sich also im Streitfall eher aus der Schlinge ziehen als wenn ganz offensichtlich ein Welthit genutzt wurde?
Danke für Ihre Rückmeldung.
Zum einen ist es schon unwahrscheinlicher, dass ein unbekannter Künstler seine Rechte in gleichem Maße nachverfolgen kann wie ein großer Künstler bzw. dessen Label und Verlag. Zudem können Sie sich san. eher darauf berufen, dass die Rechtsverletzung für Sie nicht offensichtlich war, wenn Sie sich die Inhalte nicht zu eigen gemacht haben. Ein gewisses Risiko verbleibt aber dennoch.