Ich werde beschimpft und beleidigt von der getrennten Frau meines Freundes . Ich habe Screenshot von whatsapp Nachrichten. Meine Nummer hat sie nicht, sie schreibt meinem Freund und sie will auch zu mir in die Wohnung kommen, wo ich mit meinem Freund zusammen wohnen. Sie schreibt meinem freund das sie den gemeinsamen sohn dann einfach mitbringt und allein deswegen vir die wohnungstüre darf. Es wurde umgansgrecht von meinem freund beantragt diesbezüglich. Mir geht es um mich dass die beledigungen aufhören will nicht zur polizei, da ich eine frau nicht zur anhörung kommen lassen will wo ein 7 jähriges kind hat. Ich will ihr ein Schreiben schicken lassen, dass sie das unterlassen soll mit den beleidigungen und Schimpfwörtern, da es sonst zur einer anzeige kommt oder mit Bußgeldandrohung und an meine Anschrift nicht kommen darf um weitere beleidigungen zu vermeiden. Ich bräuchte ein unterlassungsschreiben. Würde dafür 60- 75 Euro zahlen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Es ist möglich außergerichtlich einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen.
Ein Unterlassungsanspruch besteht in allen Fällen, in denen eine strafbare Beledigung oder üble Nachrede begangen worden ist.
Außergerichtlich ist hiergegen in zwei Teilen vorzugehen: Abmahnung und strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Mit einer Abmahnung wird das rechtswidrige Verhalten abgemahnt.
Mit einer anschließenden strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Gegner, dass er die Beleidigung / üble Nachrede künftig unterlässt und – im Wiederholungsfall – eine Strafe zahlt.
Das Verfahren ist beendet, wenn der Gegner diese Unterlassungserklärung unterschreibt.
Sollte es keine außergerichtliche Lösung geben, müsste dieser Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden.
Sollten Sie an einer außergerichtlichen Lösung durch einen Rechtsanwalt interessiert sein, müsste hierzu eine entsprechendes Mandat erteilt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Sven Thamm
Rückfrage vom Fragesteller22. Juli 2025 | 09:39
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, könnten Sie für mich so ein außergerichtliches Schreiben erfassen nach Mandatserteilung für 75 Euro?
Danke ihnen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt22. Juli 2025 | 13:07
Sehr geehrter Fragesteller, nach Mandatserteilung könnte ein entsprechendes Schreiben erstellt werden. Hierzu werde ich die Angebotsoption nutzen.