Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage, wobei Sie leider nicht geschrieben haben, ob es aufgrund des fehlenden Warmwassers zu weitergehenden, besonderen Einschränkungen gekommen ist oder Sie allgemein den Mietpreis mindern wollen. Grundsätzlich können Sie für den Zeitraum, also bei Ihnen drei Tage, den Preis um 15 % mindern.
Voraussetzung ist, dass Sie den Mangel angezeigt haben, damit der Vermieter/Vermieterin die Möglichkeit hatte, diesen abzustellen. Wenn Sie vor Ort derart gehandelt haben, sollten Sie schriftlich die Minderung geltend machen und am besten eine Frist für die Rückerstattung von 2 Wochen setzen.
Sollten Sie noch eine Frage haben zu dieser Problematik haben, können Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion nutzen.
Freundliche Grüße
Rechtsanwältin Ch. Schmauch
Antwort
vonRechtsanwältin Christina Schmauch
Am Waldeck 10
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Web: https://www.christina-schmauch.de
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Rechtsanwältin Christina Schmauch
Guten Tag Frau Schmauch,
Danke für die schnelle Rückmeldung.
Nein auf Grund des fehlenden Warmwassers kam es zu keinen weiteren Einschränkungen.
Das heisst, wir bekommen 15% vom Gesamtpreis (700€) wieder?
Oder lediglich auf die 3 Tage?
Unsere Vorstellung lag eigentlich bei 200€, das wäre vermutlich überzogen / unrealistisch.
Oder?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Fragestellerin,
leider haben Sie nicht geschrieben, für welchen Zeitraum Sie die 700,00 € gezahlt haben. Sie müssten ausgehend von der gesamten Reisedauer die Mietzahlung für einen Tag ermitteln und dann bezogen auf die drei Tage die Minderung errechnen.
Gerne können Sie den von Ihnen vorgeschlagenen Betrag zunächst einfordern. Möglicherweise ist der Vermieter damit einverstanden. Ansonsten wissen Sie, dass der Betrag zu hoch ist und Sie können abwarten, mit welchem der Vermieter einverstanden ist.
Freundliche Grüße,
Rechtsanwältin Ch. Schmauch