Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Basierend auf dem gegebenen Sachverhalt könnte die Aussage möglicherweise eine strafbare Handlung darstellen. Insbesondere könnte es sich um eine Beleidigung gemäß § 185 StGB handeln. Die Äußerung, dass Ihr Partner "auf Kinder steht", könnte als ehrverletzende Behauptung angesehen werden, die geeignet ist, den Ruf Ihres Partners zu schädigen.
Wenn jemand öffentlich mit der Nennung des Namens als Pädophiler bezeichnet wird, könnte dies eine Strafbarkeit nach den §§ 185ff StGB begründen.
Für eine Anzeige wäre es wichtig, dass die Äußerungen konkret und nachweisbar sind. Eine Anzeige könnte dazu führen, dass die Polizei Ermittlungen aufnimmt, um den Sachverhalt zu klären. Es wäre ratsam, alle relevanten Beweise, wie Screenshots der Kommentare, zu sichern, um diese im Rahmen einer Anzeige vorzulegen.
Gerne können Sie mir den Link zu dem Kommentar schicken, damit ich alle Informationen habe.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Richter
Antwort
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