Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei der Unterhaltsberechnung wird grundsätzlich der Wohnvorteil des mietfreien Wohnens als Einkommen angerechnet. Dies gilt jedoch nur für den Wohnvorteil, den Ihr Mann tatsächlich nutzt. Da Sie zwei getrennte Wohnungen kaufen und es eine Abgeschlossenheitsbescheinigung gibt, wird der Wohnvorteil nur für die Wohnung angerechnet, die Ihr Mann bewohnt. Der Wohnvorteil für Ihre Wohnung wird ihm nicht angerechnet, da er diese nicht nutzt.
Der Wohnvorteil wird in der Regel anhand des objektiven Mietwerts berechnet, also dem Betrag, den man für die Anmietung einer vergleichbaren Wohnung zahlen müsste. Um die Anrechnung des Wohnvorteils zu umgehen, müsste Ihr Mann nachweisen, dass die Wohnung nicht zu seinem Einkommen beiträgt, was in der Regel schwierig ist, wenn er dort wohnt.
Bezüglich der Kinderzuschläge, die Ihr Mann für Ihre Kinder erhält: Diese Zuschläge werden in der Regel als Einkommen betrachtet und können somit das unterhaltsrelevante Einkommen erhöhen. Da Ihr Mann mehr verdient und durch die größere Anzahl der Kinder höhere Zuschläge gezahlt werden, werden diese Zuschläge auf sein Einkommen angerechnet, was sich auf die Unterhaltsberechnung auswirken kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
16. Juni 2025
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20:54
Antwort
vonRechtsanwalt Deniz Altundag
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